Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Nach intensiven Beratungen verabschieden wir heute endlich das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz. Im Vorfeld hat der Entwurf für viel Wirbel gesorgt. Kein Wunder, denn es geht um nichts weniger als um eine umfassende Reform der Kassenfinanzierung und damit letztendlich – und das ist das Entscheidende – um eine gute Versorgung der Versicherten. Da lohnt es sich, hart und ausdauernd zu verhandeln.
Für uns Sozialdemokraten ist ein gut funktionierender RSA von zentraler Bedeutung. Er ist der Kit des Solidarsystems. Er stellt sicher, dass kein einziger gesetzlich Versicherter von seiner Krankenkasse aufgrund von Alter, Geschlecht oder Erkrankung diskriminiert werden kann. Bei der Reform des Risikostrukturausgleiches halten wir uns eng an die Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates. Wir arbeiten ordnungspolitisch sauber und stringent.
Für viel Diskussion hat das geplante Verbot der Diagnosevergütung gesorgt. Einig sind wir uns alle, dass es für die bloße Vergabe, Dokumentation und Übermittlung von Diagnosen kein Geld geben darf; aber das ist auch schon lange gesetzlich so geregelt. Allerdings kommen Versorgungsverträge, die bestimmte Patientengruppen oder Erkrankungen betreffen, nicht ohne Diagnosebezug aus. Die Diagnose ist die Sprache der Medizin.
Deshalb hätte die ursprüngliche Fassung des Gesetzentwurfs in ihrer ganzen Undifferenziertheit und Pauschalität die Versorgungsverträge, die sehr gut funktionieren, erheblich gefährdet. Diese Regulierung war falsch, sie war überflüssig, und deshalb haben wir sie gemeinsam gestrichen.
Ein weiterer Fokus lag auf dem Lenkungs- und Koordinierungsausschuss. Ich bin sehr froh, dass es uns erneut gelungen ist, den wiederholten Angriff auf die Selbstverwaltung abzuwehren.
Unsere Sozialversicherung kann ohne die verantwortliche Rolle von Arbeitnehmern und Arbeitgebern nicht funktionieren. Die SPD wird daher die Selbstverwaltung weiterhin gegen alle Angriffe verteidigen.
Für die Patienten und Patientinnen sind in diesem Gesetz die Maßnahmen, die wir gegen Lieferengpässe ergreifen, von unmittelbarem Interesse. Ein neuer Beirat beim BfArM wird die Versorgungslage mit versorgungsrelevanten und versorgungskritischen Wirkstoffen sehr genau beobachten. Es gibt neue Meldepflichten, es gibt ein neues Monitoring. Vor allem können die Bundesbehörden bei Bedarf Maßnahmen für verlängerte Lagerhaltung oder auch zur Kontingentierung anordnen.
Sollte ein rabattiertes Arzneimittel nicht lieferbar sein, dürfen Apotheken dieses unmittelbar und unbürokratisch austauschen. Für die Patienten entfallen die lästigen Wartezeiten. Und – was für uns Sozialdemokraten besonders wichtig war – die Mehrkosten und Aufzahlungen, wenn das Austauschpräparat teurer ist, sind nicht vom Versicherten zu tragen, sondern von der Krankenkasse.
Insgesamt können wir mit dem Verhandlungsergebnis sehr zufrieden sein. Mit den Änderungsanträgen haben wir aus dem Gesetzentwurf ein gutes Gesetz gemacht. Ich bitte um Ihre Zustimmung.