Das ist sehr freundlich. – Das Bundesverfassungsgericht hat, wie Sie ja schon gesagt haben, festgestellt, dass es nicht mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar sein kann, dass Kinder in nichtehelichen Stieffamilien gegenüber Kindern in ehelichen Stieffamilien ungleich behandelt werden. Warum soll es aus Ihrer Sicht dann mit der Verfassung vereinbar sein, wenn Kinder in nichtehelichen Pflegefamilien gegenüber Kindern in ehelichen Pflegefamilien ungleich behandelt werden?
Donnerstag, 13. Februar 202019. Wahlperiode, 146. SitzungDrucksache 19/17154
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