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146. Sitzung
Donnerstag, 13. Februar 202019. Wahlperiode, 146. SitzungAnerkennung der von den Nationalsozialisten als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Verfolgten
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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erst jüngst haben wir der Opfer des Nationalsozialismus gedacht – hier im Bundestag und bundesweit. Das ist wichtig, nicht allein des Erinnerns wegen, sondern damit sich eine solche Barbarei niemals wiederholt.

Beifallbei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP

Die Zahl der Naziopfer ist millionenschwer – quer durch alle gesellschaftlichen Schichten. Nicht zu vergessen: die Völkermorde an den europäischen Jüdinnen und Juden sowie an den Sinti und Roma. Das waren einzigartige Verbrechen, an die zu Recht Mahnmale unweit des Deutschen Bundestages erinnern.

Beifallbei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Martin Hebner [AfD]

Aber es gibt auch KZ-Opfer, die nicht so bekannt sind. Zu ihnen gehören sogenannte „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“. Das ist natürlich Nazijargon. Zu ihnen zählten die Nazis Obdach- und Arbeitslose, Prostituierte und viele andere mehr, oder auch die Gruppe der Jenischen.

Lange wurden sie ausgeblendet, in der Bundesrepublik alt ebenso wie in der DDR. Nun soll ihr Schicksal endlich ins öffentliche Bewusstsein geholt werden. Es ist höchste Zeit.

Beifallbei der LINKEN, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

CDU/CSU und SPD haben einen gemeinsamen Antrag eingebracht und Maßnahmen vorgeschlagen, wie die Erinnerung an diese Opfergruppe praktisch gestaltet werden sollte, in der Bildung, im Gedenken, durch Anerkennung und Entschädigung.

Die demokratischen Oppositionsfraktionen haben eigene Anträge eingebracht, also auch die Fraktion Die Linke. Und auch wir unterstreichen: Niemand saß zu Recht im KZ.

Beifallbei der LINKEN, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU

Ganz deutlich: Wir verwahren uns zugleich gegen den Versuch der AfD, KZ-Opfer erster und zweiter Klasse zu schaffen; das ist absurd.

Beifallbei der LINKEN, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU

Die Anträge der Linksfraktion, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP unterscheiden sich von dem der Großen Koalition keineswegs im Grundsatz, wohl aber im Detail. Die drei genannten Oppositionsfraktionen waren bereit, mit der CDU/CSU und der SPD einen gemeinsamen Antrag zu erarbeiten, doch das wollten die Koalitionsfraktionen, namentlich die Union, offenbar nicht. Ich bedaure das ausdrücklich; denn dieses Anliegen taugt einfach nicht zur parteipolitischen Profilierung.

Beifallbei der LINKEN, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir werden Ihrem Antrag heute zustimmen. Zugleich werbe ich um Zustimmung für den Antrag der Linken, zumal er die Bundesregierung verpflichtet, nicht bei Gelegenheit, sondern sofort konkret tätig zu werden und noch 2020 erste Ergebnisse vorzulegen. Ich finde, das sind wir den Naziopfern schuldig, und uns selbst auch.

Beifallbei der LINKEN, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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