Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema „Wohnen und Miete – wie Wohnen in großen Städten bezahlbar bleibt“ ist eine der großen sozialen Fragen unserer Zeit. Es gibt hier verschiedene Problemlagen. Es gibt Menschen, die in die Städte ziehen und sich fragen: Wie finde ich eine Wohnung? Es gibt Menschen, deren Leben sich ändert, die deshalb eine andere Wohnung suchen. Es gibt auch Menschen, die von einer Änderungskündigung betroffen sind und im gleichen Viertel bleiben wollen, wo sie aber nur noch zu höheren Preisen weiter mieten können. Und es gibt Menschen, die ein Eigenheim suchen, als Altersvorsorge oder für ihre Familie. Für all die verschiedenen Problemlagen hat die Politik differenzierte Antworten. Deswegen stört mich heute bei dieser Debatte auch die Schwarz-Weiß-Malerei: Die Mietpreisbremse wirkt nicht, dies wirkt nicht, das wirkt nicht. Es geht um ein Gesamtkonzept, und dieses Gesamtkonzept, meine Damen und Herren, legen wir vor.
Ich will mit der verfassungsrechtlichen Lage beginnen. Es ist eben gesagt worden, die Mietpreisbremse sei verfassungswidrig. Das ist nachweislich falsch. Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli 2019 im Nichtannahmebeschluss eindeutig geurteilt, dass die Mietpreisbremse verfassungsgemäß ist und eine Schrankenbestimmung des Eigentums aus einem legitimen Zweck darstellt, nämlich damit der Mietpreisanstieg in den großen Städten berechtigterweise gedämpft werden kann. Ich bitte Sie alle, diesen Beschluss zur Kenntnis zu nehmen.
Aber wenn wir über den Aspekt der verfassungsmäßigen Ordnung sprechen, dann darf man bei der Frage des Mietendeckels in Berlin nicht mit Umfragen argumentieren, mit 60 oder 70 Prozent Zustimmung. Unabhängig davon, wie das Umfragedesign aussieht, muss man sagen: Die verfassungsmäßige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und die Frage, wie stark in das Eigentumsgrundrecht eingegriffen werden darf, ist kein Gegenstand von Umfragen, sondern der verfassungsmäßigen Ordnung unseres Grundgesetzes.