Das wird wahrscheinlich daran liegen, dass das Berliner Gesetz offenkundig noch gar nicht ausgefertigt ist.
Ein Gesetz, das noch gar nicht ausgefertigt ist, hat noch keine rechtliche Wirkung nach außen. Deswegen ist da ein Eilantrag völlig unsubstanziiert. Das sollten Sie auch wissen.
Vor diesem Hintergrund trage ich das sehr mit Fassung. Lassen wir doch diese Frage in Karlsruhe diskutieren.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, worum es uns heute geht. Wir werden heute über einen kleinen Ausschnitt unserer Wohnbaupolitik diskutieren, nämlich die Frage, die wir uns nach wie vor stellen, wie wir verhindern können, dass gerade in angespannten Wohnungsmärkten der Anstieg der Mietpreise weiter steigt. Wir wollen, dass der Anstieg weiter ein Stück weit gedämpft wird. Wenn man sich das Frühjahrsgutachten Immobilienwirtschaft 2020 ansieht, dann stellt man fest, dass zum ersten Mal seit vielen Jahren der Anstieg abgeflacht ist. Das zeigt auch, dass diese isolierte Maßnahme Wirkung entfaltet.
Vor diesem Hintergrund ist es, glaube ich, durchaus ein berechtigtes Anliegen, die Rügefrist auf 30 Monate zu verlängern, weil wir damit einen Interessenausgleich zwischen der Lage der Vermieter und der der Mieter herbeiführen, weil einerseits der Mieter, der froh ist, überhaupt eine Wohnung zu finden, in der Situation oftmals nicht gleich rügen wird. Andererseits gibt es für den Vermieter, wenn er ein Stück weit die Gefahr sieht, zu viel verlangte Miete auch nach mehreren Monaten zurückzahlen zu müssen, auch einen ökonomischen Anreiz, von vornherein die richtige Bestandsmiete zu offenbaren. Das ist sozusagen der Interessenausgleich, den wir in diesem Gesetz vornehmen, und ich glaube, das ist ein angemessener Kompromiss in einem großen Ganzen, meine Damen und Herren.
Ich will zum Schluss noch einmal darauf hinweisen, dass es in unserer Politik nicht allein um die Regulierung der Miethöhe geht. Im Jahr 2019 gab es 350 000 Baugenehmigungen. Das ergibt insgesamt mit den schon existierenden Baugenehmigungen einen Überhang an Baugenehmigungen von 700 000. Wir haben die steuerliche Förderung für den Wohnungsbau eingeführt. Das Wohngeld wurde zweimal erhöht und dynamisiert. In den Jahren 2020 und 2021 bekommen die Länder 2 Milliarden Euro für den Wohnungsbau. Das sollten die Länder übrigens auch ausgeben; da liegt die Verantwortung bei den Ländern.
Darüber hinaus hat die Baulandkommission Vorschläge gemacht, wie wir einerseits über die Vorschriften für das Bauen und andererseits im Rahmen der Bauleitplanverfahren mehr Flächen zur Verfügung stellen können. Das alles ergibt das Gesamtkonzept, über das ich spreche.
Wohnen ist eine große soziale Frage unserer Zeit. Die Probleme zu lösen, ist nur differenziert möglich. Wir werden heute einen weiteren wichtigen Baustein beschließen. Ich bitte Sie um Zustimmung.