Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen heute nicht nur über technische Anpassungen eines Förderinstruments ab, sondern über handfeste Bildungschancen von Menschen, die mit harter Arbeit eine berufliche Weiterentwicklung erreichen wollen. In Zeiten der Digitalisierung hat man nicht mehr ausgelernt. Es gibt unzählige Möglichkeiten der Weiterbildung, und das ist großartig. Wir Freie Demokraten wollen, dass jeder Mensch diese Möglichkeiten nutzen kann,
damit er oder sie jederzeit die Hoheit über den eigenen Lebenslauf behält.
Der Zugang zu Bildung darf nicht von finanziellen Hürden abhängen. Der vorliegende Gesetzentwurf unterstützt leistungsbereite Menschen bei der Finanzierung einer beruflichen Fortbildung. Das ist richtig so, und deshalb unterstützen wir das seitens der Freien Demokraten sehr gerne.
Bei aller Freude darüber muss man aber sagen, dass die Koalition ein altes sozialdemokratisches Prinzip verletzt hat: das Struck’sche Gesetz, das besagt, dass kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es eingebracht wurde.
Das ist in diesem Fall durchaus schade; denn die Chance auf weitere Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG haben Sie im Ausschuss mit Ablehnung sämtlicher Änderungsanträge leider verpasst.
Ich gebe Ihnen drei Beispiele. Erstens. Warum fassen Sie die Möglichkeiten für mehrere Fortbildungen auf einer Stufe so eng? Erfolgreiche Bildungskarrieren müssen nicht unbedingt vertikal verlaufen. Beispielsweise könnte eine Industriemeisterin Metall eine Fortbildung zur Aus- und Weiterbildungspädagogin machen, ihre fachliche Expertise einbringen und für weitere Bildungsprozesse nutzen.
Nach Ihrem Gesetzentwurf müsste sie sich erst einmal rechtfertigen, warum das für ihre bisherige Berufsausbildung denn unbedingt erforderlich sei. Wir wollen, dass sie das selbst entscheiden kann. Die moderne Arbeitswelt braucht kein Silodenken, sondern flexible Bildungswege.
Wenn Menschen mit einer interdisziplinären Qualifikation durchstarten wollen, dann sollte das Aufstiegs-BAföG sie nicht ausbremsen, sondern dazu ermutigen.
Zweitens. Warum verweigern Sie Menschen in Teilzeitfortbildung einen Beitrag zum Lebensunterhalt? Frau Karliczek, Sie haben argumentiert, das sei gar nicht nötig. Frau Ministerin, wer als Geselle oder als Kauffrau eine Familie zu ernähren hat, kann nicht einfach auf die Hälfte des Einkommens verzichten. Da hilft auch Ihr Verweis auf das Arbeitslosengeld nicht weiter.
Machen Sie doch endlich ernst mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf! Öffnen Sie also den Unterhaltsbeitrag, gerne bedarfsabhängig, auch für Teilzeitfortbildungen! Unterstützen Sie diese Menschen! Sie haben es verdient.
Drittens. Warum haben Sie es abgelehnt, digitale Lehrangebote weiter zu stärken? Sie verlangen von mediengestützten Lehrgängen, dass die Lehrkraft jederzeit aktiv den Lernprozess steuert und regelmäßig selbst kontrolliert. Damit fallen moderne Lernmanagementsysteme ebenso wie digitale Vorbereitungskurse als Teil einer Fortbildung völlig durchs Raster. Dazu gehören aber auch hervorragende Angebote wie „Elements of AI“, ein interaktiver Onlinekurs zu den Grundlagen künstlicher Intelligenz, den ich Ihnen allen hier übrigens sehr empfehlen kann.
Sie sollten innovative Lernmethoden nicht weiter ausbremsen, sondern fördern. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr digitale Kompetenz in der beruflichen Bildung.
Ein gutes Förderinstrument orientiert sich an der Lebenswirklichkeit der Menschen. Es schnürt innovative Lernangebote und auch individuelle Bildungswege nicht ab, sondern eröffnet neue Freiräume.
Wir beschließen heute ein gutes Gesetz, aber es ist noch viel zu tun. Wir werden nicht lockerlassen, bis wirklich jeder weltbeste Bildungschancen nutzen kann. Dafür kämpfen wir – Ihre Freien Demokraten.