Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Arbeitswelt verändert sich immer schneller. Automatisierung, Digitalisierung, künstliche Intelligenz führen dazu, dass das Wissen, das man in der Berufsausbildung oder auch im Studium erworben hat, nicht mehr durch das gesamte Berufsleben trägt.
Wer den sich ständig ändernden technisch-digitalen Anforderungen und dem Wandel an seinem Arbeitsplatz gewachsen sein will, der wird sich immer wieder fortbilden müssen. Nur durch zielgerichtete Qualifizierungsmaßnahmen kann die langfristige Beschäftigungsfähigkeit gesichert werden. Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode daher auch einen großen Schwerpunkt auf die Weiterbildung gesetzt und hat unter anderem zusammen mit den Sozialpartnern und den Ländern eine große nationale Weiterbildungsstrategie erarbeitet.
Bund, Länder, Wirtschaftsverbände und auch die Gewerkschaften arbeiten sehr effektiv und eng in der Allianz für Aus- und Weiterbildung zusammen. Aber nicht nur die Bundesregierung, sondern auch wir Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion treten für eine Kultur der Weiterbildung ein.
Weiterbildung muss etwas Selbstverständliches sein, und sie darf nicht als Muss empfunden werden. Lebenslanges Lernen soll nicht als etwas empfunden werden, das zwangsweise über einen verhängt wird. Lebensbegleitendes Lernen soll etwas sein, dem man sich gerne stellt, was Freude bereitet, weil Wissen ein Reichtum ist und weil Weiterbildung als Chance empfunden wird – zu Recht, denn Weiterbildung ist der Schlüssel zu Aufstieg und Erfolg.
Wenn wir die Weiterbildung stärken wollen und uns wünschen, dass die Menschen sich mit großer Begeisterung weiterbilden, dann darf Weiterbildung keine Hemmschwellen haben. Sie muss attraktiv und modern sein, und sie muss die Menschen ansprechen. Mit dem Gesetzentwurf, mit dem wir das Fernunterrichtsschutzgesetz modernisieren, soll Bürokratie beim Abschluss eines Fernunterrichtsvertrages abgebaut und damit der Zugang zu digitalen Bildungsangeboten erleichtert werden. Künftig soll – wir haben das jetzt schon mehrfach gehört – das Schriftformerfordernis bei Vertragsabschluss oder bei Kündigung eines solchen Vertrages entfallen und durch die Textform, die auch die Kommunikation per E-Mail ermöglicht, ersetzt werden. Damit wird es nicht mehr erforderlich sein, den Vertrag auszudrucken, zu unterschreiben und dann zur Post zu bringen oder in den Briefkasten zu werfen. Dies wird künftig digital möglich sein, so wie wir heutzutage selbstverständlich auch andere Produkte online oder digital erwerben. Wieso soll ein Teilnehmer eines Fernunterrichts nicht mittels Fernkommunikationsmittel verbindlich buchen dürfen, während er bei der Deutschen Bahn seine BahnCard für ein Jahr online buchen kann oder einen Stromliefervertrag abschließen darf?
Wir nutzen die Chancen der elektronischen Kommunikation, um den Zugang zu Bildungsangeboten zu vereinfachen. Damit wollen wir vor allem die junge Generation ansprechen. Schließlich wollen wir alle Altersgruppen für Bildungsangebote begeistern.
Gerade die derzeitige Situation mit ihren Herausforderungen auch für die Wirtschaft führt uns vor Augen, wie wichtig gut qualifizierte Fachkräfte für unser Land und wie wichtig digitale Lernangebote sind. Die Antwort auf die aktuellen Herausforderungen kann nur ein effizientes Weiterbildungsangebot sein, das die Menschen gerne annehmen, um ihre Möglichkeiten, Fähigkeiten und Begabungen im Einklang mit dem technischen Fortschritt weiterzuentwickeln.
Die Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes stärkt Verbraucherrechte, baut Bürokratie ab und baut digitale Bildungsangebote aus. Ich habe herausgehört, dass wir uns hier einstimmig für eine Zustimmung begeistern können. Es freut mich sehr, dass wir das jetzt auf den Weg bringen.
Ich danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.