Danke, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, der Europäische Gerichtshof hat ja mit seinem Urteil vom Juni 2018 festgestellt, dass Deutschland gegen seine Verpflichtungen der EU-Nitratrichtlinie verstoßen hat, indem keine zusätzlichen Maßnahmen im deutschen Aktionsprogramm – sprich: Düngeverordnung – getroffen wurden. Der Gerichtshof hat in seinem Urteil aber explizit die 2017 novellierte Düngeverordnung nicht berücksichtigt.
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Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Wir sind doch bei der Digitalisierung!
Sind Sie mit mir der Meinung, dass mit der Novelle 2017 alle in der EU-Nitratrichtlinie aufgelisteten Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft sowie die in die nationalen Aktionsprogramme aufzunehmenden Maßnahmen umgesetzt wurden? – Danke.