Danke, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, der Europäische Gerichtshof hat ja mit seinem Urteil vom Juni 2018 festgestellt, dass Deutschland gegen seine Verpflichtungen der EU-Nitratrichtlinie verstoßen hat, indem keine zusätzlichen Maßnahmen im deutschen Aktionsprogramm – sprich: Düngeverordnung – getroffen wurden. Der Gerichtshof hat in seinem Urteil aber explizit die 2017 novellierte Düngeverordnung nicht berücksichtigt.
Wir sind doch bei der Digitalisierung!
Sind Sie mit mir der Meinung, dass mit der Novelle 2017 alle in der EU-Nitratrichtlinie aufgelisteten Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft sowie die in die nationalen Aktionsprogramme aufzunehmenden Maßnahmen umgesetzt wurden? – Danke.
