Danke für Ihre Frage. – Die EU-Nitratrichtlinie – das wissen Sie – steht seit 1991 im Raum; das heißt, sie hat uns nicht überfallen – um es kurz zu sagen. Deutschland hat mit der Umsetzung sehr lange gewartet. Sie kennen die ganze vorausgehende Debatte. Und Sie wissen, dass wir nicht am Anfang eines Konsultationsprozesses sind, der offen ist, sondern am Ende eines juristischen Prozesses. – Sie stellen das infrage. Gut. Es gibt verschiedene Mehrheitsmeinungen. Ihre Haltung ist sehr exklusiv.
Man muss zwischen der Eröffnung eines Zweitverfahrens und einer Klageerhebung – die EU-Kommission steht kurz davor; das muss ich klar sagen – unterscheiden. Wir sind am Ende eines juristischen Verfahrens; das wissen Sie. Es gab ein Messnetz. Bis 2011 wurde das sogenannte Belastungsmessnetz genutzt, und für die Meldung danach wurde das sogenannte repräsentative Messnetz genutzt. In der Zwischenzeit sind viermal so viele Messstellen genutzt worden. Nichtsdestotrotz, die EU-Kommission interessiert eines: ob wir die Daten bei der Konzentration des Nitrats im Grundwasser einhalten oder nicht und ob sie die Maßnahmen, die wir zur Reduzierung von Nitrat vorschlagen, für geeignet hält. Das ist der Konsultationsprozess. Ich kann nicht dazu raten, gegen die EU-Kommission zu agieren bzw. zu sagen: Uns interessiert nicht, was uns die EU-Kommission ins Hausaufgabenbuch geschrieben hat.