Frau Ministerin, ich möchte auf das Thema Gesundheit zurückkommen. Wenn die EU ein Pestizid verbietet, weil es gesundheitsschädlich ist, wie das jetzt endlich bei Chlorpyrifos geschehen ist, dann dürfen auch keine Rückstände davon in Lebensmitteln sein, auch nicht in importierten. Das ist geltendes EU-Recht. Das hat Ihr eigenes Ministerium noch 2017 gegenüber dem Wissenschaftlichen Dienst ausdrücklich bestätigt.
Chemiehersteller aus einigen Mitgliedstaaten und anderen Staaten, die solche Gifte weiter verkaufen und anwenden, drängen jetzt auf Einzelfallprüfungen, also darauf, dass doch noch ein bisschen Gift dran sein kann. Einige Staaten der EU unterstützen das. Auch Sie unterstützen das. Sie haben das auf Twitter bestätigt oder auch zurückgewiesen – je nach Tag. Sie haben später auch Fakten ergänzt. Erst hieß es: Alle Anträge auf Importtoleranz seien abgelehnt. Später haben Sie gesagt, es gebe noch gar keine Anträge. Sie schreiben auch, dass die Kommission diesen Weg der risikobasierten Einzelfallprüfung bereits festgelegt habe. Können Sie mir sagen, wann und von wem dies entschieden wurde, wann und von wem dieser Weg der risikobasierten Einzelfallprüfung festgelegt wurde?