Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Sachsen-Anhalt bekennt sich zur Erreichung der Klimaziele und zur CO2-Einsparung. Es bleibt nicht nur bei einem Bekenntnis. Denn schließlich gehören wir zu den Bundesländern, die einen überproportionalen Anteil zur Erreichung dieser Ziele bereits seit 1990 geleistet haben und auch künftig leisten werden: zum einen durch die strukturellen Veränderungen unserer Industrielandschaft seit 1990; zum anderen durch den beschlossenen Ausstieg aus der Kohleförderung und Kohleverstromung auch im mitteldeutschen Kohlerevier. Darüber hinaus sind wir auch ein Vorreiter bei der Nutzung erneuerbarer Energien. Ihr Anteil bei der Bruttostromerzeugung liegt in Sachsen-Anhalt bereits jetzt weit über 50 Prozent – das ist deutlich über dem Bundesdurchschnitt –, und ihr Anteil bei der Eigenversorgung liegt noch weit höher.
Dennoch bleibt anzumerken, dass wir bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen nicht nur die Kohle in den Blick nehmen sollten. Da sind zum Beispiel auch Potenziale in den Bereichen Verkehr oder Bauen zu nennen. Ich sage dies, weil Sachsen-Anhalt wie andere Kohleländer auch in besonderer Weise von der Kohle geprägt ist. Sie sichert Beschäftigung und generiert Wertschöpfung weit über die Kohlebranche im engeren Sinne hinaus. So schafft sie die Grundlage für die Existenz unserer chemischen Industrie, die auf eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung angewiesen ist. Aber auch zum Beispiel die Wärmeversorgung vieler Kommunen hängt daran.
Konsens war darum auch in der Arbeit der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ immer, dass vor allen anderen Maßnahmen und vor allem vor Ausstiegsmaßnahmen die Strukturentwicklung in den betroffenen Regionen steht. Das Strukturstärkungsgesetz soll die Entwicklung hin zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft und Gesellschaft mit zukunftsfesten Arbeitsplätzen wirksam unterstützen. Es ist konsequent und folgerichtig, dass der Strukturwandel dem Kohleausstieg vorangeht.
Aber das Strukturstärkungsgesetz ist noch lange nicht beschlossen und in Kraft getreten. Deswegen ist es auch noch nicht an der Zeit, die Ausstiegspläne ohne Kenntnis jeglicher Rahmenbedingungen voranzutreiben. Noch immer besteht keine Klarheit über die tatsächliche Höhe der Strukturförderung, noch immer besteht keine Klarheit über die ersetzenden Maßnahmen, noch immer besteht keine Klarheit darüber, ob die Versprechungen, die Grundlage des vielbeschworenen Konsenses sind, auch eingelöst werden.