Kleine Korrektur, Herr Abgeordneter: Ich war nicht Mitglied der Kohlekommission, wie Sie im Volksmund nachher geheißen hat, sondern wir saßen hinten, sozusagen zur Flankierung, und durften mehr oder weniger ab und an auch das Wort ergreifen.
Aber es hat, denke ich mal, seitens der Bundesregierung durchaus einen ausreichenden Kompromiss gegeben, wie wir die Meinungsbildung gemeinsam betreiben.
Fakt ist aber eins: Es war klar, dass rund 40 Milliarden Euro notwendig sind, um diesen ganzen Prozess über die nächsten 20 Jahre durchzufinanzieren. Wenn ich mir den aktuellen Haushalt ansehe, dann weiß ich, dass von diesen 40 Milliarden derzeit 2 Milliarden Euro pro Jahr im Haushalt nicht eingestellt sind, sondern im Prinzip nur ein gewisser Teil für die nächsten zwei Jahre für uns erkennbar ist. Es ist ein Problem für die Vertrauensbildung vor Ort, wenn wir dieses Gesetz, das Ausstiegsgesetz, insgesamt mit auf den Weg bringen wollen. Wir können das erstens nur zeitgleich machen. Zweitens muss eine Bund-Länder-Vereinbarung möglich sein, wenn schon ein Sonderfonds nicht möglich ist, damit diese Finanzierung dann auch gesichert ist.
Aber Sie haben im Prinzip den Finger auf die richtige Stelle innerhalb der Wunde gelegt. Ich bitte Sie, dass Sie als Abgeordneter im Rahmen der Anhörung und Ihrer Mitwirkung in den Ausschüssen entsprechend Wert darauf legen.
Der Strukturwandel wird letztendlich nur erfolgreich sein, wenn der Ausstieg von einem Einstieg begleitet wurde. Das haben schon viele Abgeordnete vor mir hier gesagt. Wo alte Arbeitsplätze wegfallen, müssen neue, zukunftsfähige und zukunftsträchtige entstehen. Gefördert werden muss damit die Innovationskraft der Reviere. Daher ist es wichtig, dass sich die im Kohleausstiegsgesetz vorgesehenen Revisionszeitpunkte nicht auf die Sicherheit der Energieversorgung beschränken, sondern auch die strukturpolitischen Maßnahmen und Effekte betrachtet werden.
Hier ist für mich noch ein Stichwort ganz wichtig: Es muss schon jetzt parallel unbedingt eine Vereinbarung mit der Europäischen Union herbeigeführt werden, wenn es um die Veränderung beim Beihilferecht geht.
Wenn wir nicht Anreize schaffen, dass sich neue Investitionen bei uns wirklich lohnen und nicht nur in anderen Regionen der Europäischen Union oder auch weltweit, dann werden wir den Zeitplan, den wir uns parallel beim Ausstieg, aber auch beim Einstieg vorgenommen haben, nicht halten können.