Zum ersten Teil Ihrer Frage, Herr Kollege: Ja, diese Faktoren sind mir bekannt.
Zum Zweiten habe ich mich hier ausdrücklich zunächst auf die technischen Fragestellungen konzentriert, denen wir uns im Rahmen der Netzkontrolle auch widmen müssen.
Die ökonomischen Unwägbarkeiten, die sich in der Zwischenzeit auch durch den von Ihnen genannten Aspekt ergeben haben, bedürfen natürlich einer entsprechenden Berücksichtigung, weil wir die Wirtschaftlichkeit – auch das ist eben angesprochen worden – im Auge behalten müssen.
Die Fragestellung der Redispatch-Kosten, die ich eben angesprochen habe, ist in der Tat für uns alle eine Herausforderung. Es geht vor allen Dingen darum, dass wir in technologischer Hinsicht Reserven haben müssen, die im Bedarfsfalle abgerufen werden können. Es ist in der Tat kein Prozess, der sich nur über einen ganz kurzen Zeitraum erstreckt. Insbesondere dann, wenn wir die enormen Kapazitäten der Atomkraftwerke aus dem Netz herausnehmen, gibt es einen Einstieg in eine ganz sensible Kontrollphase, mit der wir uns in der Tat sowohl strukturell, das heißt im Hinblick auf ein Gesetzgebungsverfahren und die Bundesnetzagentur, als auch technisch, im Hinblick auf die entsprechenden Ressourcen, auseinandersetzen müssen.
Ich weiß – ich glaube, das ist in diesem Zusammenhang die gute Nachricht –, dass gerade auch in der Region viele Unternehmungen, unter anderem das Projekt Quirinus mit dem virtuellen Kraftwerk, daran arbeiten, die Netzstabilität gerade auch unter Berücksichtigung der erneuerbaren Energien dauerhaft sicherzustellen. Es ist eine technologische Herausforderung. Es bietet aber gleichzeitig eine Perspektive für den Aufbau von hervorragend dotierten und vor allen Dingen technologisch anspruchsvollen Arbeitsplätzen.
Insofern freue ich mich auf die Beratungen über dieses Gesetz – mit einem entsprechenden Weitblick. Wir werden darum bemüht sein, Zukunft und Sicherheit, Ökologie und Ökonomie in Gleichklang zu bringen.
Herzlichen Dank und Glück auf!