Sehr geehrter Herr Minister, meine Frage bezieht sich auf die Thematik Sterbehilfe; denn auch die bewegt derzeit die Menschen. Sie haben das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte infolge eines Urteils aus dem Jahre 2017 angewiesen, Anträge auf Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital abzulehnen und sich damit über diese höchstrichterliche Rechtsprechung hinwegzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun vor zwei Wochen das Recht auf selbstbestimmtes Sterben noch deutlicher betont als das Bundesverwaltungsgericht 2017. Wie halten Sie Ihre Anweisung noch für haltbar oder überhaupt für haltbar?
Zum nichtbestehenden Anspruch gegenüber Dritten, den Sie an dieser Stelle immer wieder ins Feld führen, möchte ich sagen, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Bundesoberbehörde und damit kein Dritter ist, sondern mit diesen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts niedergelassene Ärzte bzw. Ärzte im Allgemeinen gemeint waren.