Jetzt bin ich dran. – Sehr verehrter Herr Rosemann, ich glaube, Sie haben ein Baden-Württemberg-Trauma, aber das werden wir in dieser Debatte nicht lösen können.
Ich antworte Ihnen als, soweit ich weiß, einzige Abgeordnete im diesem Haus – das gilt auch für Bundesbehörden; dort wird das Gesetz in diesem Punkt bisher kaum angewendet –, die einen Menschen im Rahmen des Budgets für Arbeit beschäftigt.
Ich komme nicht aus Baden-Württemberg, sondern aus Rheinland-Pfalz, wo dieses Budget entstanden ist, vor vielen Jahren.
Da hätte man lernen können. Von Rheinland-Pfalz lernen, heißt an dieser Stelle: ein Stück weit siegen lernen.
Wir haben in Rheinland-Pfalz seit Jahren vernünftige Standards für das Budget für Arbeit.
Wir haben Sie von Anfang an darauf hingewiesen, dass die Ausstattung des Budgets dazu führt, dass bestimmte Personengruppen keinen Zugang haben bzw. dass die Einstellung von Menschen mit Behinderungen nicht attraktiv ist. Das betrifft vor allen Dingen Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen, die, bevor sie erkrankt sind, ein erfülltes Berufsleben hatten. Für sie reicht eine Orientierung am Mindestlohn überhaupt nicht aus. Nun mussten wir als Land Rheinland-Pfalz mit einer Tradition in diesem Bereich unsere Standards brechen, weil Sie so ein schlechtes Gesetz auf Bundesebene gemacht haben; immerhin haben Sie noch einen Zugang gelassen, den alten Standard weiterverfolgen zu können.
Warum haben Sie nicht aus den Erfahrungen über mindestens ein Jahrzehnt rund um das Budget für Arbeit gelernt? Warum haben Sie das Gesetz nicht so ausgestattet, dass wir über solche Fragen heute überhaupt nicht mehr diskutieren müssen?
Ich möchte Ihnen bezogen auf Baden-Württemberg noch etwas sagen: Die Vorgängerregierungen haben ein Erbe hinterlassen, mit dem die jetzige Regierung umgehen muss. Baden-Württemberg ist das Land – ich glaube, deswegen hat Jens Beeck über die besonderen Probleme bei der Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen gesprochen – mit den größten Komplexeinrichtungen in der gesamten Republik. Das ist ein Riesenproblem, und das strukturell aufzuarbeiten, muss für uns alle ein Thema sein.
Das ist auch ein Thema für den Minister in Baden-Württemberg, da bin ich mir ganz sicher.
Nun liegt ein Forschungsbericht vor, der in bestimmten Fragen Klarheit schaffen sollte. Zumindest in einem Bereich gibt es Klarheit, nämlich bei der Frage der Anrechnung von Einkommen und Vermögen; das ist an anderer Stelle schon angesprochen worden. Das Bundesteilhabegesetz ermöglicht zumindest, dass die Menschen nicht mehr nur 3 600 Euro, sondern 57 000 Euro Vermögen besitzen dürfen. Für uns andere Menschen in diesem Land ist es natürlich unvorstellbar, dass einem ab dieser Summe das Geld abgenommen wird.
In dem Bericht wird festgestellt, dass es kaum Menschen gibt, die eine Behinderung haben und gleichzeitig so viel Vermögen besitzen. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass der ganze Verwaltungsaufwand, den wir betreiben, total irrsinnig ist. Jetzt ist der Zeitpunkt, die Regelung so zu gestalten, dass die Menschen nicht mehr ans eigene Vermögen ran müssen. Das betrifft nicht viele, aber es ist symbolisch total wichtig. Warum ist das symbolisch wichtig? Weil die gesamte Gesellschaft dafür verantwortlich ist, dass Menschen mit Behinderungen genau wie jeder andere teilhaben können. Das darf keine Aufgabe sein, die am Portemonnaie des Einzelnen hängt.
Dann können wir uns auch endlich mit den schwierigen Problemen auseinandersetzen, und zwar konzentriert; denn wir alle wissen, wie schwer es die Betroffenen haben, an Leistungen zu kommen.