Lieber Kollege Hampel, bevor wir über diese Frage reden, müssen wir noch mal darüber reden, welche Vorstellungen Sie von Verhandlungen, was Afghanistan betrifft, haben.
Diese haben durchaus ihren Sinn, wenn sie zum Frieden führen.
Aber zu dieser Frage würde ich sagen: Wir sollten uns nicht über organisatorische Detailfragen auseinandersetzen, sondern wir sollten unterstreichen, dass auch in diesen Fragen das Ressortprinzip seine Funktion behalten muss, während die Kanzlerin/der Kanzler die Richtlinienkompetenz behält. Ansonsten wäre eine Verfassungsänderung notwendig. Dass man – das beendet meine Beantwortung Ihrer Frage – aber politisch einen langen Atem braucht, um die Koordinierung zusammenzuführen, hat sich in den letzten Jahren gezeigt. So ganz nutzlos waren die Debatten nicht. Aber sie können noch verbessert und optimiert werden.
Lassen Sie mich zum Abschluss, Herr Präsident, auch darauf hinweisen, dass es nicht nur um horizontale Koordinierung geht, sondern auch um vertikale. Wer zurzeit den Blick auf die Bekämpfung der Pandemie wirft, der spürt, dass es in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern auch noch Themen gibt, die bei der Krisenvorsorge besprochen werden müssen. Dafür ist heute nicht der Platz; das muss und sollte aber eine Notwendigkeit sein. Ob Corona oder wie in meiner Erinnerung die Vogelgrippe: Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit ist vertikal und horizontal gegeben. Deswegen: guter Ansatz, gute Idee. Wir arbeiten daran weiter; aber wir werden uns nicht alleine auf die FDP verlassen, sondern das in der Koalition besprechen.