Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Es gibt nicht immer für schwierige Probleme einfache Lösungen. Deswegen werde ich zu den Anträgen reden, die versuchen, ein sehr schwieriges Problem zu lösen, und deswegen bedanke ich mich bei der Opposition für diese Anträge. Der Antrag der Linken „Steuerbetrug durch Umsatzsteuer-Karusselle stoppen“ und der Antrag der Grünen „Umsatzsteuerbetrug wirksam bekämpfen“ deuten schon die Richtung an.
Allgemein gilt – mein Kollege Güntzler hat es schon gesagt –: Der sogenannte Karusselbetrug ist eine leider weitverbreitete schwere Form der Steuerhinterziehung, bei der mehrere Unternehmen, meist in verschiedenen EU-Ländern, zusammenwirken und bestimmte Waren im Kreis handeln, wobei eines der beteiligten Unternehmen die Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abführt. Also obwohl man möchte, dass der Endkunde die Umsatzsteuer abführt, passiert das hier nicht. Wir rechnen EU-weit mit 50 Milliarden Euro an Steuerausfällen per anno. Die EU-Kommission hat das so geschätzt. Ich gehe mal davon aus, dass das richtig ist.
Die systematische Schwachstelle ist, dass es zur Erstattung der Vorsteuer kommt, obwohl das leistende Unternehmen vorab keine Steuer ans Finanzamt abgeführt hat. Die SPD-Fraktion bekennt sich stets zur möglichst effektiven Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug im nationalen und im europäischen Raum. Hier hat es schon Verschärfungen gegeben. Wir haben auch schon andere, sehr gute Gesetze gemacht, die dazu geführt haben, dass wir Steuern eingenommen haben, wo es vorher gar keine einzunehmen gab. Ich erinnere mal an die sogenannte Plattformhaftung, mit der wir letztes Jahr dafür gesorgt haben, dass Plattformen nur noch mit Unternehmen Geschäfte machen können, die eine Umsatzsteuernummer haben. Da ist viel Umsatzsteuerbetrug bekämpft worden. Das war schon mal ein sehr gutes Gesetz in eine ähnliche Richtung.
Die Forderungen in den Anträgen sind teilweise sehr berechtigt und finden auch unsere Unterstützung. Wir haben nach derzeitigem Umsatzsteuerrecht ja folgende Situation: Der leistende Unternehmer, also der, der etwas liefert, hat die Umsatzsteuer vom Kunden einzunehmen und an das Finanzamt abzuführen. Der Kunde wiederum ist vorsteuerberechtigt, wenn er auch ein Unternehmen ist, und lässt sich vom Finanzamt die Steuer als Vorsteuer auszahlen. Wenn die beiden aber jetzt nicht ordentlich arbeiten und die ausgezahlte Vorsteuer nicht über den Liefernden ans Finanzamt abgeführt wird, dann entsteht ein Loch von 19 Prozent, und es entsteht Mehrwertsteuerbetrug.
Deswegen wird immer wieder das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren in die Diskussion geworfen. Hier findet eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft statt. Das heißt, es läuft genau umgekehrt: Nicht der Leistungsersteller, sondern der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer. Wir werden dafür kämpfen, dass das Programm wird, und ich bin optimistisch, dass wir das schaffen. Wir werden ja die EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr innehaben. Ich denke, das ist ein wichtiger Punkt für diese Verhandlungen, und ich bin ziemlich optimistisch, dass wir es schaffen. Mit Unterstützung der Opposition – ich bedanke mich jetzt schon dafür – werden wir das hinkriegen.
Vielen Dank.