Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die SPD steht fest: Wir wollen eine starke Zivilgesellschaft; sie ist ein wesentlicher Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft. Aber diese Zivilgesellschaft – engagierte Bürgerinnen und Bürger – wird immer wieder angegriffen, auch im Parlament. Es gab hier Anträge, dass man prüfen soll, ob man Organisationen die Gemeinnützigkeit aberkennt. So etwas wurde auch in Parteitagsbeschlüssen, beispielsweise der CDU, gefordert. Zivilgesellschaft in einer demokratischen Gesellschaft heißt, dass man auch kontroverse Debatten aushalten muss, dass man es aushält, wenn einem eine Position einer gemeinnützigen Organisation einmal nicht passt, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Eine Kampfansage an die demokratische Zivilgesellschaft hat zuletzt der Rechtsextremist Björn Höcke formuliert. Deshalb ist klar: Die größte Gefahr für unsere Demokratie ist der Rechtsextremismus und sein politischer Arm in den Parlamenten unserer Bundesrepublik Deutschland.
Wir wollen und wir müssen die Zivilgesellschaft vor solchen Rechtsextremisten schützen. Dazu gehört eine wehrhafte Demokratie. Deswegen ist es folgerichtig, dass Der Flügel der AfD jetzt vom Verfassungsschutz beobachtet wird.
Meine Kolleginnen und Kollegen der Linken, Sie haben diesen Satz geäußert, ein Verfassungsschutz sei grundsätzlich ein Fremdkörper in der Demokratie.
Bei aller Kritik auch an dem letzten Präsidenten des Verfassungsschutzes:
Eine wehrhafte Demokratie braucht auch einen starken Verfassungsschutz, der unsere Demokratie schützt und demokratisch legitimiert ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir wollen aber keine steuerliche Begünstigung extremistischer Organisationen. Deshalb wurde in das Jahressteuergesetz 2009 ganz klar hineingeschrieben, dass sich Gemeinnützigkeit und extremistische Zielsetzung ausschließen.
§ 51 Absatz 3 Satz 2 der Abgabenordnung besagt, dass die Aufnahme einer Körperschaft in den Verfassungsschutzbericht die widerlegbare Vermutung begründet, dass die Körperschaft nicht gemeinnützig sein kann. Damit wurde übrigens die bereits gängige Praxis kodifiziert; denn auch zuvor ist doch ganz klar gewesen, dass eine Beurteilung in den Finanzämtern stattfinden kann – natürlich auf der Grundlage des Verfassungsschutzberichtes. Wie denn auch sonst? Von 2009 bis heute gab es keine gesetzliche Änderung an der Abgabenordnung, übrigens auch nicht durch die SPD, wie Sie suggerieren wollen. Es gab aber eine Ergänzung durch Rechtsprechung.
Die Linke fordert aber jetzt gerade, die AO, die Abgabenordnung, zu ändern und genau diesen Satz, den ich formuliert habe, zu streichen. Konkreter Anlass – das haben Sie gesagt – ist die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes. Das ist eine überparteiliche Organisation der Verfolgten des Naziregimes: Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfer, Antifaschistinnen und Antifaschisten. In meinem Wahlkreis liegt die Gedenkstätte Dachau; ich bin jedes Jahr auf der Befreiungsfeier. Die VVN-BdA ist ein fester Bestandteil dieser Veranstaltung. Die Mitglieder leisten wichtige Arbeit im Kampf gegen Rechtsextremismus.
Dieser Organisation – genauer gesagt: der Bundesvereinigung – wurde jetzt die Gemeinnützigkeit durchs Berliner Finanzamt aberkannt. Warum? Erstens. Es gibt seit Kurzem ein Urteil des Bundesfinanzhofs – übrigens zu einer salafistischen Organisation –, das die Widerlegung der Vermutung, ob jemand rechtsextremistisch ist oder nicht, verschärft hat. Es muss jetzt der volle Beweis des Gegenteils erbracht werden. Das ist der eine Grund. Aber es gibt noch einen anderen Grund.
Aber warum gehen wir bei dem Antrag der Linken nicht mit?
Erstens mal. Es ist ein laufendes Verfahren.
Zweitens. Das Finanzamt Oberhausen-Süd hat der VVN-BdA NRW die Gemeinnützigkeit zuerst einmal nicht zugebilligt; sie haben widersprochen. Jetzt wurde die Gemeinnützigkeit anerkannt; das Verfahren ist nicht abgeschlossen. Die Streichung des Absatzes in der Abgabenordnung würde an der Verwaltungspraxis, wie ich ausgeführt habe, auch nichts ändern.
Das eigentliche Problem ist nicht die Abgabenordnung; es liegt an anderer Stelle.
15 Landesämter für Verfassungsschutz und das Bundesamt für Verfassungsschutz
führen in ihren Verfassungsschutzberichten die VVN-BdA nicht als linksextremistisch auf, in den Bundesverfassungsschutzberichten der letzten zehn Jahre war das auch nicht so. Nur in einem einzigen Bundesland wird die VVN-BdA in den Bericht des Verfassungsschutzes aufgenommen: in Bayern. Dort wird gesagt – ich zitiere –:
Die VVN-BdA ist die bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus.
Jetzt frage ich noch einmal: In allen anderen Verfassungsschutzberichten, auch im Bundesverfassungsschutzbericht, taucht die VVN-BdA die letzten zehn Jahre nicht auf. Das ist irgendwie ein Widerspruch in sich; da muss man in Bayern mal genauer nachfragen. In der Begründung des bayerischen Verfassungsschutzes wird auch nicht auf die Landesvereinigung in Bayern abgezielt, sondern rein auf die Bundesvereinigung Bezug genommen. Die Begründung wird immer dünner. 2018 war die Begründung für die Aufnahme nicht „Sachbeschädigung“, „Aufruf zum Umsturz“ oder gar „Angriff auf Menschen“; die Begründung bezog sich einzig auf die Teilnahme und das Grußwort des Bundesvorsitzenden der VVN-BdA bei einem DKP-Parteitag.
Ich sage ganz deutlich, und das sei erwähnt: Zu den ersten politischen Opfern der Nazis zählten neben Gewerkschaftern und Sozialdemokraten auch Kommunistinnen und Kommunisten. Es ist selbstverständlich, dass die VVN-BdA auch Kontakt zur DKP an dieser Stelle hat. Es war nur ein Grußwort, und das soll ausreichen, um in dem Verfassungsschutzbericht aufgenommen zu werden! Das ist also der Grund, warum der VVN-BdA auf Bundesebene die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde.