Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe jetzt nur zwei Minuten Redezeit und kann daher nicht viel sagen.
In Notzeiten hat die Regierung das Wort. An ihr ist es, das Land durch die Not hindurchzuführen. Eine verantwortungsvoll handelnde Opposition, der das eigene Volk und das Vaterland am Herzen liegen, begleitet den Weg der Regierung in dieser Zeit konstruktiv.
Opposition um der Opposition willen verbietet sich. Die AfD-Fraktion ist sich dieser Verantwortung bewusst und hat deshalb mehrere Änderungsanträge und einen Entschließungsantrag eingebracht.
Im Bereich des Wohn- und Gewerberaummietrechts geht es vor allen Dingen darum, auch den Vermieter nicht hinten runterfallen zu lassen. Deshalb soll der Mieter nach unseren Vorstellungen im Änderungsantrag im Hinblick auf den erweiterten Kündigungsschutz bereits bei Nichtleistung der Miete glaubhaft machen, dass seine Zahlungsunfähigkeit auf die Coronakrise zurückzuführen ist, um Missbrauch zu verhindern und den Vermieter frühzeitig zu informieren. Darüber hinaus wollen wir über den Entschließungsantrag erreichen, dass den Vermietern nach der Krise eine Perspektive eröffnet wird, die offenen Beträge möglichst schnell zu erhalten; denn die Mieten – das muss man vielleicht auch noch mal deutlich betonen – werden nicht erlassen.
Im Hinblick auf die bei Darlehensverträgen vorgesehenen befristeten Leistungsverweigerungsrechte haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, der vorsieht, nicht nur Verbraucher und Kleinstunternehmer, sondern auch kleinere und mittlere Unternehmen in den Anwendungsbereich einzubeziehen, weil auch diese Unternehmen schutzwürdig sind.
Bitte greifen Sie unsere Änderungsanträge auf, und stimmen Sie ihnen zu!
Vielen Dank.