Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der aktuelle Schuldenstand des Bundes beträgt rund 1,2 Billionen Euro. Er ist in den letzten sieben Jahren nicht gewachsen. Wir haben einen Garantierahmen von über 1 Billion Euro auf den Weg gebracht, und wir haben 156 Milliarden Euro neue Schulden aufgenommen, wovon 100 Milliarden Euro getilgt werden müssen. So sieht es der Artikel 115 Grundgesetz vor. Das ist richtig gut angelegtes Geld für den Bereich Gesundheitsschutz, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für Unternehmer und Selbstständige. Was mich an dieser Debatte heute etwas irritiert hat: Außer vonseiten der Union hat niemand darauf hingewiesen, dass wir auch die finanzpolitische Solidität in der Zukunft im Blick behalten sollten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fand es sehr ehrlich, dass Jens Spahn gestern im Haushaltsausschuss darauf hingewiesen hat, dass die Rücklagen beim Gesundheitsfonds aufgebraucht sind. Ich würde mir diese Ehrlichkeit bei anderen Ministerinnen und Ministern auch wünschen. Es stellt sich doch die Frage: Wie lange reicht die Rücklage bei der Arbeitslosenversicherung, wie lange reichen die 26 Milliarden Euro? Wie lange reichen die 40 Milliarden Euro bei der Rente? Wie lange decken die Einnahmen bei der Pflege die Ausgaben? Gehen wir denn wirklich davon aus, dass wir in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren genau die Einnahmesituation haben werden wie im Jahr 2019, wie vor Corona, oder ist hier auch ein bisschen Innehalten, ein bisschen Solidität durchaus angebracht, liebe Kolleginnen und Kollegen?
Ich habe mittlerweile fünf Enkel, und ich habe hier an dieser Stelle immer gesagt: Ich bin stolz darauf, keine neuen Schulden zu machen. Ich sage an dieser Stelle aber auch: Ich möchte meinen Kindern und Enkeln nicht 1,5 Billionen oder 2 Billionen Euro Schulden vom Bund überlassen, auch mit Blick auf Europa. Europa lebt von der deutschen finanzpolitischen Solidität, davon, dass wir diese Garantien geben können und dass sich andere Staaten so günstig refinanzieren können, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Deswegen noch ein Wort zu Europa. Kollege Hofreiter, der Artikel 125 AEUV ist einschlägig, nicht der Artikel 122 Absatz 2. Und was für mich als Abgeordneter hier im Deutschen Bundestag noch einschlägiger ist, ist das Grundgesetz und sind die Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Ich sage Ihnen sehr klar und deutlich: Ich als gewählter deutscher Abgeordneter möchte ein uneingeschränktes Budgetrecht über den Bundeshaushalt haben und auch weiter behalten – uneingeschränkt.
Da haben wir die Rückendeckung mehrerer Bundesverfassungsgerichtsurteile. Ich rate Ihnen dringend, sich einmal die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes der Bundestagsverwaltung zu diesem Thema durchzulesen; das mag nicht Ihre Auffassung sein. Ich sage nur: Wir als Unionsfraktion wollen unser Budgetrecht behalten und sehen uns hier auf dem Boden des Grundgesetzes.