Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern in Not muss schnell und wirksam geholfen werden; denn wenn der Staat nicht hilft, wird die Krise teurer als nötig. Dann brechen nämlich Existenzen weg, Jobs werden vernichtet, und die Steuereinnahmen von morgen fehlen. Wenn man aber hier den Mund so voll nimmt, wie die FDP das getan hat, dann muss man auch darüber sprechen, was in Rheinland-Pfalz gerade passiert. Dort sagt man nämlich nicht mehr „Soforthilfe“, sondern „Zu-spät-Hilfe“, weil der Wirtschaftsminister bei der FDP ist.
Herr Glaser – er ist nicht mehr da; ich weiß nicht, was er zu tun hat –,
darauf, sich hierhinzustellen und zu sagen: „Es ist egal, ob die Kneipen in Deutschland offen oder zu haben“, muss ich entgegnen: In welchem Land sind wir denn? Ich habe schon Albträume, dass die Kneipen nach der Coronazeit wieder aufmachen, man ein Getränk nach alphabetischer Reihenfolge bestellen darf und mein Name Zinedine Zidane ist.
Der vorliegende Vorschlag der FDP ist eine negative Gewinnsteuer. Der will ich mich jetzt widmen.
Erstens: zur Liquiditäts-Soforthilfe. Die Idee dahinter, jetzt schnell Verluste aus 2020 mit Gewinnen aus 2019 zu verrechnen, ist in der Tat eine sinnvolle Maßnahme, weil sie Liquidität sichert. Allerdings muss man auch hier sagen: Sie nützt natürlich vor allem Unternehmen, die bereits 2019 höhere Gewinne hatten und Rücklagen bilden konnten. – Von daher ist die Auffassung meiner Fraktion: Wirklich zielgenau sind nur schnelle und direkte Zuschüsse.
Zweitens: zur erweiterten Verlustverrechnung nach Ende der Coronakrise. Auch darüber kann man sprechen, finde ich. Allerdings sollte dies auf coronabedingte Verluste begrenzt bleiben; denn diese Regeln im Steuerrecht dienen eben auch der Vermeidung von Steuertricks.
Jetzt zu dem Punkt, der mich an Ihrem Antrag wirklich stört: Das ist die Solvenzhilfe. Das ist nämlich eine Steuersenkung, die erst im nächsten Jahr greift und die durchaus perverse Effekte hat. Sie wollen nämlich für jeden Euro weniger Gewinn, den ein Unternehmen in diesem Jahr gemacht hat, eine negative Steuerzahlung, also dass dieses Unternehmen zum Beispiel 80 Cent erhält. Der Gewinn 2020 soll dafür mit dem Gewinn 2019 verglichen werden. So weit, so gut. Wenn jetzt – das ist der Maßstab – der Gewinn für die gesamte Branche im Durchschnitt ermittelt wird und ein Unternehmen höhere Gewinne als im Durchschnitt macht, dann bekommt es trotzdem den Verlust, den die Branche gemacht hat, erstattet.
Das heißt, ein Unternehmen, das einen weniger starken Einbruch bei den Gewinnen verzeichnet hat, profitiert natürlich von dieser Regelung.
Was heißt das aber konkret? Im FDP-Beispiel, das auch in Ihrem Antrag aufgeführt ist, wird zum Beispiel ein Gewinnrückgang von 30 Prozent im Branchentrend unterstellt bei einem Unternehmen, das selbst aber nur einen 10-prozentigen Gewinnrückgang hatte. Nach dem FDP-Ansatz rechnet man dann 30 Prozent mal 80 Cent. Dabei kommt 24 Prozent Gewinnrückgangsausgleich raus. Das heißt in der Summe, dass ein Unternehmen 114 Prozent des Gewinns von 2019 erhält. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, die Gewinne von Unternehmen zu subventionieren, und es hilft auch nicht bei der Überwindung der Coronakrise.
Vielen Dank.