Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung über eine Mini-EEG-Novelle. Viele haben ja vor Kurzem den 20-jährigen Geburtstag des EEG gefeiert. Ich nehme an, Herr Kotré, Sie waren nicht dabei. Aber auch von meiner Seite natürlich herzlichen Glückwunsch an das EEG.
Vorläufer war das Stromeinspeisungsgesetz. Ich weiß nicht, wie viele Änderungen des EEG es jetzt schon gegeben hat, zahlreiche Novellen, zahlreiche Entwicklungen, für manche sicher auch unzählige Entwicklungen. Aber alle diese Änderungen waren natürlich notwendig. Das EEG muss immer wieder nachjustiert werden, damit es erfolgreich bleibt, und so ist es natürlich auch mit dieser EEG-Novelle: Nach der EEG-Novelle ist letztlich auch vor der EEG-Novelle.
Im letzten Jahre wurde so viel Strom aus erneuerbaren Energien produziert wie noch nie, nämlich 46 Prozent der Nettostromerzeugung. Das ist Rekord, und das ist erstmalig auch mehr als durch fossile Energieträger. Im Übrigen wurde auch die Treibhausgasminimierung in Höhe von 6,3 Prozent im letzten Jahr erreicht. Wir sind also wirklich auf Augenhöhe mit den Zielen, die wir 2020 haben, und das auch schon vor Corona.
Die jetzigen Änderungen werden zum einen durch die Coronapandemie notwendig, zum anderen wegen technischer Änderungen. Mit dem Planungssicherstellungsgesetz wird gewährleistet, dass wichtige Planungs- und Genehmigungsverfahren trotz der Kontaktbeschränkungen durch die Pandemie ohne Verzögerungen durchgeführt werden können. Das Gesetz soll zeitlich befristet bis zum 31. März 2021 Alternativen zur physischen Anwesenheit in Verwaltungsverfahren ermöglichen und vielleicht, wenn es erfolgreich ist, auch darüber hinaus.
Außerdem wird das Privileg für Bürgerenergiegesellschaften, Gebote auch ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung abgeben zu können, dauerhaft gestrichen. Die Sonderregelung für Bürgerenergiegesellschaften hatte im Jahr 2017 die Ausschreibungen stark verzerrt und war anschließend befristet ausgesetzt worden; Sie erinnern sich sicherlich alle noch daran. Das führte übrigens in der Folge zu starken Einbrüchen beim Zubau von Wind an Land, und es ist jetzt natürlich wichtig, dass hier endgültig Verlässlichkeit für alle Vertragsparteien geschaffen wird.
Außerdem werden wir bei der Besonderen Ausgleichsregelung die Fristen für die Nachweiserbringung bis zum 30. November verlängern. Auch die Fristen zur Umsetzung bezuschlagter Erneuerbare-Energien-Anlagen werden um sechs Monate verlängert. Auch hier kommt es aufgrund von Corona teilweise zu Verzögerungen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle ganz klar sagen, dass wir diese Fristverlängerungen auch für die Realisierung der Umsetzung der Flexibilisierung von Biogasanlagen wollen. Diese Änderung werden wir noch einbringen, und wir hoffen natürlich, dass die Unterstützung des Parlaments gegeben wird.
Uns allen ist natürlich klar, dass wir nach dieser Mininovelle in diesem Jahr auch noch eine große EEG-Novelle brauchen. Hier geht es übrigens nicht nur um die Frage „Solardeckel und Abstandsregeln“, auch wenn jeder weiß, dass wir auch und gerade hier schnell eine Einigung brauchen. Diese Einigung brauchen wir wirklich, und dafür müssen wir uns alle zusammenreißen, sodass wir da zu einer Lösung kommen.
Wir brauchen ein verzahntes Gesamtkonzept, wobei wir die CO2-Bepreisung einfließen lassen und wir die entsprechenden Anpassungen schaffen, beispielsweise für die Speichertechnologien. Die Wasserstoffstrategie muss ebenso in dieses Gesamtkonzept eingefügt werden, in diesen systemischen Ansatz aufgenommen werden. Wir brauchen natürlich auch weiterhin einen koordinierten Netzausbau, Stichwort „Digitalisierung“, und wir brauchen einen verlässlichen Ausbaupfad für die Erneuerbaren bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungssicherheit durch Gaskraftwerke und durch Kraft-Wärme-Kopplung. Ebenso brauchen wir weitere Entlastungen für die Stromkunden, um das Durchstarten der Wirtschaft nach der Coronakrise entsprechend zu unterstützen.
Wir müssen also Nachhaltigkeit und Wertschöpfung weiter in Einklang bringen. Dazu können wir auf vielem aufbauen; dazu müssen wir aber auch vieles entsprechend weiterentwickeln. Wir sind jetzt auf einer neuen Stufe der Energiewende angelangt, bei der die Weichen nun richtig gestellt werden müssen, und das werden wir auch entsprechend machen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Herzlichen Dank.