Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass die grundsätzliche Einigung innerhalb der Koalition beim sogenannten Energiesammelgesetz steht. Richtig ist natürlich auch, dass die Unsicherheit, die in den letzten Monaten sämtliche Marktteilnehmer betroffen hat, nicht zuträglich war. Es werden jetzt hinsichtlich der Sonderausschreibungen zum einen die Punkte aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt; zum anderen schaffen wir Rechtssicherheit bei der KWK. So zeigt die Koalition mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, dass sie handlungsfähig ist.
Es hieß in den letzten Monaten oft, die Energiewende werde verschleppt. Dass wir beim Ausbau der Erneuerbaren vorankommen, zeigt eine Zahl ganz deutlich: 39 Prozent betrug der Anteil der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch zwischen Januar und Oktober dieses Jahres. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein Rekordwert.
Es wird Sonderausschreibungen geben, insgesamt je 4 Gigawatt bei Windanlagen an Land und bei Photovoltaik, gestreckt bis ins Jahr 2021. Wir können schließlich nicht mehr ausschreiben, als es an umsetzbaren Projekten in der Pipeline gibt. Wir brauchen und wir wollen hier auch Wettbewerb. Das ist schon ein Unterschied zwischen uns und Ihnen.
Wir wollen den Anteil der Innovationsausschreibungen weiter deutlich erhöhen: bis auf 500 Megawatt 2021. Die Bundesnetzagentur begrüßt diesen Schritt ganz ausdrücklich. Wir brauchen eine Energiewende 2.0, bei der Netzdienlichkeit, Speicher und Flexibilität viel mehr berücksichtigt werden. All das wird hier erprobt und, wenn es dann funktioniert, auf die allgemeinen Ausschreibungen übertragen. Darauf haben wir als Union immer gedrängt. Es ist ein wichtiger Schritt, der uns jetzt gelungen ist.
Wir müssen in den Berichterstattergesprächen sicher noch einzelne Punkte besprechen; ich nenne hier nur einige. Bei der Biomasse, aber auch bei der Photovoltaik gibt es noch Handlungsbedarf. Ich sage hier ganz klar: Wir wollen Photovoltaik auch zukünftig lieber auf dem Dach als auf dem Feld, und das wird auch so bleiben.
Auch hinsichtlich der Frage der Akzeptanz werden wir weiter neue Ansätze suchen müssen. Deshalb wird eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen – wir haben es schon gehört –, die bis Ende des ersten Quartals 2019 Lösungsansätze vorschlägt. Es ist natürlich so: Wenn wir bis 2030 65 Prozent Erneuerbare im Strombereich haben wollen, dann müssen wir das unterlegen und auch tragbare, akzeptanzstiftende Lösungen finden.
Deshalb ist auch klar, dass nach Verabschiedung des Energiesammelgesetzes die Herausforderungen hinsichtlich des Umbaus der Energieversorgung weiterbestehen. Das gilt im Bereich der Speicher, generell im Bereich Power-to-X. Bayern wird beispielsweise eine eigene Wasserstoffstrategie umsetzen und gibt hier natürlich auch dem Bund ein Beispiel.
Wir müssen außerdem klären, was Versorgungssicherheit bedeutet, gerade im nationalen Kontext. Ich will nicht, dass Deutschland bei der Stromversorgung von Nachbarstaaten abhängig ist. Die sichere Energieversorgung ist die Grundlage unserer industriellen Basis.
Auch beim Netzausbau haben wir noch große Herausforderungen; das wurde vielfach angesprochen. Wir wollen nicht, dass es in Deutschland verschiedene Stromgebotszonen gibt. Deswegen sind die Anstrengungen, die im Moment gerade im Netzausbau unternommen werden, eminent wichtig.
Aber – es ist wichtig, auch das bei so einer Debatte zu betonen – es gibt auch die Chancen der Energiewende. Diese Chancen wollen und werden wir weiterhin nutzen. In dem Sinne ist es jetzt ein guter Aufschlag, und wir werden in den Berichterstattergesprächen weiter Klärungen suchen, finden und dann auch tragfähige Kompromisse bzw. Lösungen vorlegen.
Herzlichen Dank.