Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn das Ihr Beitrag ist, den Sie zur Bewältigung der Krise leisten, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, dann ist das ziemlich dünn.
Ihr Vorhaben mit diesem Antrag ist so durchsichtig wie die Glasscheibe Ihres politischen Schaufensters, in welches Sie Ihren Antrag stellen. Ihr Ziel war, in zehn Minuten mal schnell einen Antrag runterzuschreiben, eineinhalb Seiten; aber ich glaube, die Bürgerinnen und Bürger brauchen keinen schnell runtergeschriebenen Antrag, damit man in die Schlagzeilen kommt, sondern sie brauchen und erwarten Ernsthaftigkeit. Und sie erwarten vor allem in der jetzigen Krise, dass wir die Probleme angehen und lösen.
Das, was Sie fordern, ist schon lange von dieser Regierungskoalition umgesetzt, und zwar besser als in den von Ihnen erwähnten europäischen Ländern wie Dänemark. In diesen Nachbarländern sind das Regierungsempfehlungen. Wir haben es ins Gesetz gegossen. Wenn wir es so gemacht hätten wie die anderen Länder und nur Empfehlungen ausgesprochen hätten, wären Sie die Ersten gewesen, die es kritisiert hätten. Wir haben eine entsprechende gesetzliche Regelung.
Ich wiederhole es zum dritten Mal am heutigen Tag – vielleicht tritt dann ein Lerneffekt ein –: Im Bereich der Coronahilfen, bei den KfW-Hilfsprogrammen gibt es diese klaren Regelungen in den Ausführungsbestimmungen. Ein Blick auf die Seite des Bundesfinanzministeriums oder in die entsprechenden KfW-Auflagen hilft bei der Wahrheitsfindung:
Erstens:
Unternehmen, die einen Hilfskredit aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 oder einen KfW-Schnellkredit erhalten, dürfen bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredits keine Gewinne ausschütten bzw. Dividenden zahlen.
Zweitens:
Unternehmen, die einen Hilfskredit der KfW im Volumen von mehr als 500 Millionen Euro erhalten,
– das sind übrigens die von Ihnen erwähnten Konzerne –
müssen sich dazu verpflichten, im Jahr 2020 keine Boni oder andere variable Vergütungen an den Vorstand zu zahlen.
Drittens:
Der Bund knüpft die Corona-Hilfsprogramme an strenge Auflagen, um eine zielgenaue Verwendung der Mittel zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern. Der Aspekt der Steuergerechtigkeit spielt bei der Vergabe eine wichtige Rolle. Für Corona-Hilfen der KfW gilt: Keine Kredite an Unternehmen aus Steueroasen.
Also, vielleicht noch mal zum Nachlesen für Sie; vielleicht bringt es ein bisschen was.
Der zweite Bereich, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der von uns eingerichtete und mit 600 Milliarden Euro ausgestattete Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Er wurde überwiegend für große Unternehmen und Konzerne eingerichtet: für Staatsgarantien, für staatliche Beteiligungen und für die Refinanzierung durch die KfW. Hier gibt es sogar bereits gesetzlich umgesetzte Regelungen.
Auch da hilft zur Wahrheitsfindung ein Blick ins Gesetz; dort werden entsprechende Bedingungen gestellt. Lassen Sie mich diese noch ausführen; dann können wir gerne darüber sprechen.
Die Unternehmen müssen folgende Nachweise erbringen: Erstens: die Verwendung der aufgenommenen Mittel. Zweitens. Die Aufnahme weiterer Kredite muss angezeigt werden. Drittens. Die Vergütung der Organe, des Vorstandes und des Aufsichtsrates, muss angezeigt werden. Viertens: die Ausschüttung von Dividenden. Fünftens: die Maßnahmen zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Sechstens: branchenspezifische Restrukturierungsprogramme. – Das alles ist streng geregelt, wesentlich schärfer als in allen anderen europäischen Ländern.
Das haben wir mit einer großen Selbstverständlichkeit umgesetzt; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir deutsches Steuergeld verwenden, dann muss dieses auch in Hilfsprogramme für Deutschland und in Deutschland verwendet werden; das ist völlig klar. Wer hier versucht, Missbrauch zu betreiben, wird auch zur Rechenschaft gezogen.