Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen zur Kenntnis nehmen: Vor zwei Tagen haben wir ein geradezu historisches Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Staatsanleiheprogramm der EZB erlebt. Es ist die unüberhörbare Klarstellung: Die Unabhängigkeit der EZB bedeutet nicht, dass die Notenbank über dem Recht steht und nach Belieben schalten und walten kann, meine Damen und Herren.
Die EZB hat mit der Geldpolitik die Währungsstabilität zu sichern. Für uns als CDU/CSU steht dazu fest: Es ist nicht EZB-Aufgabe, Wirtschaftspolitik oder gar Staatsfinanzierung zu betreiben.
Kompetenzüberschreitungen müssen die Mitgliedstaaten nicht hinnehmen, ja sie dürfen es nicht einmal, urteilt Karlsruhe mit Blick auf den Deutschen Bundestag und auf die Bundesregierung. Mit ihrem Urteil stärken die Verfassungsrichter auch die Rechte unserer Bürger, die Rechte von Sparern, Versicherungsnehmern, Mietern, Hauseigentümern und Anlegern. Ihre Belange dürfen nicht übergangen werden, so das Urteil.
Meine Damen und Herren, studiert man frühere Karlsruher Urteile, kann der Spruch vom Dienstag ja nicht überraschen.
Überraschend ist natürlich eher seine Deutlichkeit. Das hat es bisher nicht gegeben. Dieses Urteil ist aber auch kein Verdikt gegen Europa. Es ist kein antieuropäisches Urteil, zu dem es die AfD in bekannter Manier geradezu aufblasen will. Das Karlsruher Urteil, meine Damen und Herren, ist zutiefst europafreundlich.
Es ist das Signal an die europäischen Institutionen, die Grenzen ihrer Zuständigkeiten zu beachten, statt diese in einer Art permanenten Gewohnheitsrechts durch Kompetenzüberschreitungen zu erweitern, meine Damen und Herren.
Wir haben ja schon länger hier Zweifel geübt, ob manche Handlungen europäischer Organe noch von der Kompetenzordnung in den europäischen Verträgen gedeckt sind. Das ist der Kern des Urteils, meine Damen und Herren. Das Urteil ist eben die Aufforderung an EZB und Kommission, ihre Entscheidungen differenzierter abzuwägen und diese Abwägung öffentlich zu machen. Das macht Europa transparenter und trägt zur Versachlichung der Debatten und der Diskussionen in Europa bei. Das zeigt die Europafreundlichkeit dieses Urteils.
Die Reaktion der EU-Kommission auf das Urteil, europäische Entscheidungen stünden immer über nationalem Recht, die Mitgliedstaaten hätten mithin einfach hinzunehmen, was europäische Organe dekretieren, ist falsch und über die Maßen überheblich. In Brüssel besteht hier offenbar noch Lernbedarf.
Meine Damen und Herren, das Urteil ist auch eine Mahnung an die Bundesregierung, aber auch an uns, den Deutschen Bundestag, das Handeln der europäischen Institutionen stärker zu hinterfragen. Meine Kollegen der FDP, wir brauchen dazu keinen neuen Unterausschuss. Wir haben die Kompetenz im Haushaltsausschuss, wir haben die Kompetenz im Finanzausschuss, und nach diesem Urteil können wir uns jetzt stärker darum kümmern. Das ist ein großer Vorteil. Das ist für unser Parlament letzten Endes mit diesem Prüfrecht und dieser Beeinflussung eine echte Chance, in Europa eine Wegstrecke zu gehen, die für Europa die bessere Wegstrecke ist, meine Damen und Herren.
Ich gehe deshalb davon aus, dass die Bundesregierung dieses Parlament mit den zuständigen Ausschüssen von Anfang an an der Bewertung der jetzt fälligen EZB-Stellungnahmen beteiligt und das Votum des Bundestages abwartet und respektiert. Nicht die EZB oder der Bundesfinanzminister, sondern dieses Parlament entscheidet nämlich darüber, ob die nachgereichte Wirkungsabwägung, die das Urteil ja fordert, ausreichend ist.
Die CDU/CSU-Fraktion will sich daran beteiligen. Wir wollen mehr Transparenz. Wir fordern die Einhaltung der Kompetenzordnung in der Europäischen Union. Keine Schuldenunion, keine Euro-Bonds, keine gemeinschaftliche Schuldenhaftung, weder durch die Vordertür noch durch die Hintertür! Wir wollen die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Wir wollen einen stabilen Euro und ein stabiles, starkes Europa.