Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht rügt, dass wir Abgeordneten nicht aufbegehrt haben, als die EZB und der EuGH ihre Kompetenzen überschritten haben, dass wir nicht aufbegehrt haben, als sie das europäische Recht missachtet haben, das dieser Deutsche Bundestag gemeinsam mit allen Parlamenten der EU als verbindliche Rechtsgrundlage der Europäischen Union geschaffen hat. Die Richter haben uns daran erinnert, dass die Staatsanleihekäufe der EZB gravierende Konsequenzen haben können: steigende Immobilienpreise, steigende Mieten, steigende Vermögenspreise, sinkende Zinsen und damit eine Aushöhlung der privaten Altersvorsorge, Anreize zu unsolider Haushaltspolitik in den EU-Mitgliedstaaten. Das, meine Damen und Herren, sind alles reale Gefahren für unser Gemeinwesen.
Die EZB hätte diese Gefahren abschätzen müssen. Sie hätte sich und uns davon überzeugen müssen, dass ihre Politik nicht mehr Schaden als Nutzen bringt. Nach fünf Jahren massiver Staatsanleihekäufe muss man sagen: Eine minimal höhere Inflationsrate ist ein fragwürdiger Nutzen. Unser Versäumnis ist, dass wir nicht selbst auf dieser Abschätzung bestanden haben. Dazu waren wir verpflichtet, und dazu sind wir auch künftig verpflichtet.
Im Übrigen ist es in unser aller Interesse, dass Organe der Europäischen Union sich nicht kompetenzwidrig verhalten. Wir befürworten die Europäische Union so, wie wir sie geschaffen haben, als einen Staatenverbund, der das Recht respektiert, der stets auf einer tadellosen Rechtsgrundlage handelt. Nur eine solche Europäische Union ist im Interesse unserer Bürger. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung darf nicht infrage gestellt werden. Wir können nicht zulassen, dass sich die Institutionen der EU ohne unsere Zustimmung Gestaltungsmöglichkeiten schaffen, die von Rechts wegen in die Zuständigkeit des Deutschen Bundestages oder der Länderparlamente fallen. Denn wir sind unseren Bürgern rechenschaftspflichtig für die Aufgaben, die sie uns übertragen haben.
Das Bundesverfassungsgericht verdient unser Lob und unseren Schutz. Mit seinem Urteil hat es die Rechte des Deutschen Bundestags betont und damit gestärkt. Dafür sollten wir auch dankbar sein, übrigens auch gegenüber den Hauptbeschwerdeführern Bernd Lucke, Hans-Olaf Henkel und Peter Gauweiler, die dieses Urteil für uns alle erkämpft haben. Die Bedeutung dieses Urteils reicht weit über die Geldpolitik der EZB hinaus. Es verlangt, dass alles staatliche Handeln, auch auf Ebene der Europäischen Union, demokratischer Kontrolle unterliegen muss. Das kann durch das EU-Parlament erfolgen oder durch den EuGH oder durch den Bundestag. Aber wir Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben die Letztverantwortung dafür, dass dies immer und verlässlich geschieht.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.