Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten ja eigentlich zwei Anträge, und ich möchte zum zweiten Antrag, zur Reform der Einfuhrumsatzsteuer, sprechen. Bei diesem Antrag der AfD verwundert es mich schon, dass der Antragsteller zu seinem eigenen Antrag überhaupt nicht spricht.
Das zeigt eigentlich auch, wie bedeutungsvoll Sie diesen Antrag finden. Das ist schon ein besonderes Vorgehen;
denn das Thema an sich ist natürlich wichtig, und die Große Koalition arbeitet ja auch an diesem Thema. Wenn man in den Koalitionsvertrag schaut, sieht man, dass wir genau eine solche Reform der Einfuhrumsatzsteuer vorhaben.
Was ist eigentlich die Einfuhrumsatzsteuer? Nicht jeder wird sich täglich damit beschäftigen. Das Aufkommen beträgt immerhin 60 Milliarden Euro, die der Staat mit dieser Steuer erzielt. Sie fällt bei der Einfuhr von Waren aus dem sogenannten Drittland, also dem außereuropäischen Ausland, in die Bundesrepublik Deutschland an. Das Gute ist: Der Unternehmer, der diese Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen hat, bekommt sie im Rahmen seiner Umsatzsteuervoranmeldung als sogenannte Vorsteuer wiedererstattet, sodass man feststellen könnte: Es gibt gar keine finanziellen Auswirkungen, und das, was er zahlt, bekommt er ja auch wiedererstattet.
Es gibt aber ein Problem mit diesem Verfahren dahin gehend, dass wir uns in der Bundesrepublik Deutschland entschieden haben, dass die Einfuhrumsatzsteuer vom Zoll erhoben wird und die Umsatzsteuerabrechnungen vom Finanzamt durchgeführt werden. Dadurch kommt es zu einer zeitlichen Verzögerung zwischen der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer, nämlich am 10. Tag nach der Einfuhr der Ware, und der Erstattung über die Umsatzsteuervoranmeldung frühestens am 10. des Folgemonats, bei Vorsteuererstattungsansprüchen teilweise Monate später. Es ist also ein riesiges Liquiditätsloch, das den Unternehmen entsteht.
Von daher ist es wichtig, dort zu handeln; denn das ist ein wahrlicher Standortnachteil, der dazu führt, dass Warenströme verlegt werden. Ich empfehle jedem – oder vielleicht lieber nicht –, sich mal auf YouTube die Werbefilme des Hafens Rotterdam anzugucken, der damit wirbt, dass die Niederländer es eben anders machen. Es schadet unseren Steuereinnahmen, unserem Wirtschaftsstandort – wir sprechen ja über wirtschaftliche Belebung –, sodass es richtig ist, dass wir dieses Thema aufgreifen, weil es eben einen Schaden für die Unternehmen zur Folge hat.
Als ehemaliger Cuxhavener sage ich aber auch: Auch für die deutschen Seehäfen und die Flughäfen ist das ein Riesennachteil; ich hatte Rotterdam eben genannt. Von daher sollten wir das Thema aufgreifen. Die Koalitionsfraktionen sind dran; wie gesagt, der Koalitionsvertrag sieht es vor. Die Finanzministerkonferenz hat schon eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe initiiert über das BMF. Es liegen dort erste Ergebnisse vor.
Die Schwäche des AfD-Antrages ist nun, dass er sich auf ein Modell bezieht, nämlich das sogenannte Verrechnungsmodell. Es gibt weitere Modelle, die debattiert werden. Die größte Schwäche des AfD-Antrages ist aber, dass darin steht, es solle umgehend eingeführt werden. Das mag man sich wünschen, weil die Dinge so sind, wie ich sie beschrieben habe; aber es geht einfach nicht, weil administrativ einiges zu regeln ist.
Von daher ist es wichtig, dass wir jetzt anfangen, und es ist richtig und wichtig, dass die Finanzministerkonferenz das BMF noch mal gebeten hat, bis Ende dieses Monats etwas vorzulegen. Frau Staatssekretärin, wir sind natürlich großer Hoffnung, dass das BMF uns etwas Konkretes vorlegt, damit wir als Koalitionsfraktion dieses wichtige Thema angehen können.
Der Antrag der AfD ist damit mal wieder völlig überflüssig. Welche Bedeutung Sie diesem Antrag selber bemessen, haben Sie heute bewiesen.
Herzlichen Dank.