Sehr gerne. – Das wünsche ich Ihnen sehr. Nun ist es ja so, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch Versäumnisse der Bundesregierung festgestellt hat. Es geht konkret darum, dass die Verhältnismäßigkeit der entsprechenden Staatsanleihekäufe nicht ausreichend definiert war. Darin wurde im Endeffekt auch der Bundesregierung – und dem Bundestag, muss man dazusagen – vorgeworfen, hier nicht diese Verhältnismäßigkeitsprüfung eingefordert zu haben. Wo liegt da Ihre persönliche, auch politische Verantwortung als Bundeskanzlerin?
Zum Zweiten: Wie werden Sie nun konkret – Sie haben gerade von einem „politischen Kompass“ gesprochen – dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichtes umsetzen, auch im Hinblick auf die zukünftigen potenziellen Staatsanleihekäufe?