Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, es geht auch mir um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Staatsanleihekaufprogramm PSPP. Danach liegt keine unzulässige Staatsfinanzierung vor; das ist ein positives Ergebnis dieses Urteils. Gleichwohl ist der Nachweis der Verhältnismäßigkeit kritisiert worden. Deshalb sehen wir das Urteil im Hinblick auf den europäischen Rechtsraum als problematisch an. Zum einen ist die Zuständigkeit des EuGH hier, sage ich mal, hinterfragt. Zum anderen sind Bundestag und Bundesregierung aufgefordert, auf die EZB hinzuwirken, diese Verhältnismäßigkeit darzulegen. Europarechtlich ist aber auch auf Wunsch Deutschlands, wie Sie wissen, nicht vorgesehen, durch eine Einflussnahme die Unabhängigkeit der Zentralbanken, auch der Bundesbank, der nationalen Banken zu sichern. Deshalb die Frage: Wie kommen wir aus dieser Quadratur heraus? Ich würde Sie gerne fragen: Wie bewerten Sie dieses Urteil in diesem Lichte? Was werden Sie tun? Das ist zum Teil eben von Ihnen beantwortet worden.
Eine weitere Frage: Würden Sie eine Vertiefung der Wirtschafts- und Finanzunion befürworten, das heißt auch eine institutionelle Weiterentwicklung, um nicht der EZB diese Aufgabenstellung dauerhaft zu übertragen, sondern gewisse Blockademöglichkeiten im Europäischen Rat zu überwinden?