Wie gesagt, es geht ja nicht um meine Meinung zu diesem Urteil, sondern es geht darum, dass ich das Urteil zu respektieren habe. Das gebietet die Rolle des Bundesverfassungsgerichts und seiner Urteile. Und es geht jetzt darum, dass wir verantwortungsvoll handeln und so klug handeln, dass sozusagen der Euro weiterbestehen kann und soll und wird und dass auch die Bundesbank an den Aktivitäten der EZB teilnehmen kann; denn wir sind ja Mitglied der Europäischen Union und des Euro-Raums.
Das wird in der Tat uns eher anspornen müssen, im Bereich der Wirtschaftspolitik mehr zu tun, um die Integration voranzubringen. Wir werden uns sicherlich sehr spezifisch mit dieser Fragestellung im Zusammenhang mit dem sogenannten Recovery Fund beschäftigen; denn da geht es um europäische Solidarität. Je stärker die europäische Antwort in dem Zusammenhang ist, umso sicherer kann auch die EZB ihre Arbeit machen; da gibt es durchaus eine Interkonnektion. Alles, was wir in dem Bereich der politischen Entscheidungen machen, wird dann ja auch gebilligt durch den Deutschen Bundestag. Dem Bundesverfassungsgericht ist immer sehr wichtig, dass es eine bestimmte Entscheidung des deutschen Parlaments, der gewählten Abgeordneten ist. Genau auf diesem Weg müssen wir auch weiterhin gehen.
Wir dürfen nie vergessen, dass Jacques Delors vor Einführung des Euro gesagt hat: Es bedarf auch einer politischen Union; allein eine Währungsunion wird nicht reichen. – Wir sind da einige Schritte vorangekommen, aber wir sind nicht ausreichend vorangekommen. Das ist vollkommen evident. Das heißt also, es wird eher mehr Integration geben müssen als weniger, ohne dass ich heute hier schon spezifisch etwas sagen kann.
Ich habe in meiner Regierungserklärung am 23. April hier erklärt: Es kann nicht sein, dass wir sagen: Vertragsveränderungen sind tabu. – Vielmehr sind Vertragsveränderungen immer auch bewusste Akte der Nationalstaaten; aber sie dauern. Wir müssen jetzt in der Pandemie natürlich auch Möglichkeiten finden, sehr schnell zu handeln.