In der Tat, Frau Klein-Schmeink, das ist zu wenig. Aber auch Sie haben in Ihrem Antrag ausgeführt, dass das, was wir an der Stelle jetzt erreichen, ein wichtiger Punkt ist. Es sind 2 678 Euro brutto, bei einer dreijährigen Ausbildung. Das könnte mehr sein. Aber, wie gesagt, auch Sie haben in Ihrem Antrag ausgeführt, dass dies ein wichtiger Anfang ist und es wünschenswert wäre – dem schließen wir uns in vollem Umfang an –, dass wir nicht mit Mindestlöhnen arbeiten müssen,
sondern dass wir zu Tarifverträgen für die gesamte Pflegebranche kommen.
An der Stelle schließe ich mich vollkommen dem Appell, den Sie in Ihrem Antrag an die Tarifpartner formulieren, an, zu Tarifverträgen zu kommen, die wir dann allgemeinverbindlich machen können. Das ist das Ziel.
Wir müssen aber unterscheiden zwischen dem, was der Gesetzgeber machen kann – das haben wir getan; deswegen ist es ein gutes Signal –, und dem, was wir den Tarifpartnern überlassen müssen.
Da müssen wir zukünftig – das fordern wir auch – den entsprechenden Druck ausüben.
Der zweite Punkt ist die Personalbemessung. Auch das geht bereits auf die letzte Legislaturperiode zurück und wird demnächst wirken. Wir haben das Gutachten längst vorliegen – Stichwort: Professor Rothgang –, jetzt geht es um die Umsetzung, also die Personalbemessung in den Alten- und Pflegeheimen neu zu regeln, indem wir sie auf ein Fundament stellen, das wissenschaftlich fundiert ist.