Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Sie kennen seit einigen Tagen sicherlich den Coronahotspot Greiz. Das ist mein Wahlkreis. Dort sind regionalbedingt aufgrund des Uranbergbaus Lungenerkrankungen ab dem 50. Lebensjahr sehr verbreitet. Mit den neuen Richtlinien des RKI vom 6. Mai treiben Sie die regionale Reproduktionszahl in die Höhe und erzeugen bei den Menschen vor Ort Panik, Verzweiflung und Perspektivlosigkeit.
Glauben Sie mir: Ein erneuter Lockdown wird in meiner Heimat mehr Opfer fordern als Ihre vermeintliche Coronakrise, befeuert durch Massenarbeitslosigkeit und Landflucht.
Genau zu diesem Zeitpunkt bringen Sie den Entwurf eines zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung ein. Aber schützen Sie die Bevölkerung durch solch ein Gesetz wirklich? Wir meinen, nein. Das Gesetz billigt dem Gesundheitsminister unter dem Deckmantel einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eine Reihe von gravierenden Befugnissen zu. Der Katalog dieser Befugnisse wird immer länger und länger. Wer weiß, was bei einem dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung noch folgen wird? Es suggeriert uns eine permanente Krise, die es gar nicht gibt, und lässt uns im Krisenmodus verharren.
Wissen Sie, was Sie damit den Bürgern dieses Landes antun? Sie erzeugen Angst, Hysterie und Depression, die in einer eskalierenden Lebensmüdigkeit enden werden.
Viel zu wenig wird sowieso von den psychologischen Folgen Ihrer verfehlten Krisenpolitik gesprochen. Bereits am 12. Februar habe ich an genau dieser Stelle sechs Basismaßnahmen gefordert, unter anderem mithilfe von Wärmebildkameras Infektionsfälle zu identifizieren und die Abhängigkeit von Medizinprodukten und Arzneimitteln aus Fernost zu verringern. Hätten Sie alle dies damals nicht abgelehnt, hätten Sie sich den Kollaps eines Shutdowns ersparen können.
Mit den neuen AfD-Anträgen setzen wir auf die Basis genau dieses Rastermanagements und – unter Schutz der Bürgerrechte – auf drei Säulen auf:
Erstens: Umsetzung der digitalen Innovationspotenziale im Gesundheitswesen.
Zweitens: schnelle Einführung technischer Verfahren und Monitoringsysteme.
Drittens: regelmäßige wissenschaftliche Analyse und Bewertung von epidemiologischen Daten.
Was Sie in unseren Anträgen nicht finden können, ist der Versuch, unser Grundgesetz teilweise auszuhebeln.
Sie demontieren mit Ihrem Entwurf nämlich die Parlaments- und Bürgerrechte wie Demokratieprinzip und Rechtsstaatprinzip. Sie können uns nicht einmal darlegen, was die Voraussetzungen für eine epidemische Lage von nationaler Tragweite überhaupt sind.
Wir appellieren an Sie, dieses und das erste Gesetz durch eine angemessene Lösung zu ersetzen, auch im Namen unzähliger besorgter Bürger und Verbände.
Verlassen Sie sich lieber auf den gesunden Menschenverstand und auf ein professionelles Management bei der Normalisierung des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens.
Das ist, wie wir in der Anhörung gehört haben, keine Frage von rechts oder links, sondern einfach nur eine Frage der Selbstachtung und Selbstverantwortung.
Die AfD lehnt diesen Gesetzentwurf ab.
Vielen Dank.