Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zum Gesetzentwurf komme, lassen Sie mich einige Anmerkungen machen. In den Debatten der letzten Tage und auch heute hier wird immer wieder der Eindruck erweckt, als hätten wir Corona schon fast überstanden. Es ist richtig, dass es uns bislang gelungen ist, das Infektionsgeschehen in Schach zu halten. Das ist ein Etappensieg. Aber wir befinden uns immer noch mitten in der Pandemie.
Die stagnierenden Infektionszahlen und die teilweise schweren regionalen Ausbrüche führen uns die enorme Gefahr dieses Virus vor Augen.
Als Ärztin appelliere ich an Sie: Nehmen Sie Corona nicht auf die leichte Schulter. Achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen,
und widersprechen Sie den obskuren Verschwörungstheorien konsequent.
Täglich lernen wir Neues über das Virus und seine Verbreitung. Das ist gut so. Das verdanken wir einer exzellenten Forschung und exzellenten Wissenschaftlern.
Aber Tag für Tag müssen wir aufs Neue die richtige Balance zwischen möglichen Lockerungen und notwendigen Schutzmaßnahmen finden.
Deshalb ist es wichtig – damit komme ich zum Gesetzentwurf –, die Meldepflichten hinsichtlich SARS-CoV-2 auszuweiten und den öffentlichen Gesundheitsdienst zu stärken. Wir stärken ihn zum einen finanziell bei der technischen Modernisierung. Zum anderen stärken wir ihn personell, indem wir beim RKI Kontaktstellen für die kommunalen Gesundheitsämter einrichten und Unterstützungsteams für die Kontaktnachverfolgung zur Verfügung stellen.
Wichtig ist auch: Wir schaffen die Rechtsgrundlage für die Ausweitung der Coronatests. Testen, testen, testen – das ist das Gebot der Stunde,
symptomunabhängig und regelmäßig, vor allem im Umfeld besonders gefährdeter Personengruppen.
Klar ist auch: Diese Kosten sind nicht kalkulierbar. Was wir jetzt aber nicht brauchen, ist eine Debatte darüber, welcher Kostenträger welchen Test wann finanziert. Deshalb ist es sinnvoll, dass die gesetzliche Krankenversicherung mit ihren bewährten Versorgungsstrukturen die Kosten für die Tests übernimmt. Klar ist: Diese Tests sind versicherungsfremde Leistungen. Insofern vertraue ich nicht nur darauf, sondern erwarte ich auch, dass spätestens im Herbst über einen Bundeszuschuss für den Ausgleich dieser Aufwendungen entschieden wird.
Meine Damen und Herren, wir beschließen mit dem Gesetz eine ganze Menge weiterer Regelungen: von der Coronasonderprämie für Beschäftigte in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen bis zur rückwirkenden Erhöhung des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege in Rehabilitationseinrichtungen. Froh ist die SPD-Fraktion, dass es uns im parlamentarischen Verfahren gelungen ist, die Existenz von sozialpädiatrischen Zentren und medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit Beeinträchtigungen sicherzustellen.
Corona stellt unsere Gesellschaft auf eine harte Probe. Wir alle sind betroffen, aber insbesondere Familien mit Kindern oder mit pflegebedürftigen Angehörigen bekommen dies wie unter einem Brennglas zu spüren. Wie soll man Familie und Beruf unter einen Hut bringen, wenn bewährte Versorgungs- und Betreuungsstrukturen wegbrechen? Was soll man tun, wenn die Tagespflege schließt und die Pflegeeinrichtung einen Aufnahmestopp verordnet? Deshalb ist es gut – ich bin dankbar dafür –, dass wir im parlamentarischen Verfahren noch einmal diese besondere Situation der pflegenden Angehörigen in den Blick genommen haben. Wir flexibilisieren das Pflegezeit- und das Familienpflegezeitgesetz, sodass die Leistungen kurzfristig und einfacher in Anspruch genommen werden können. Wichtig ist dabei vor allem die befristete Verlängerung der Gewährung des Pflegeunterstützungsgeldes auf 20 Arbeitstage.
Insgesamt beinhaltet dieses Gesetzespaket ein Bündel von Maßnahmen, um unsere Gesellschaft besser vor der Pandemie und ihren Folgen zu schützen. Deshalb bitte ich um Zustimmung.