Verehrter Herr Kollege Strengmann-Kuhn, ja, in der Tat sind Menschen, die gar keinen Anspruch auf Leistungen aus der Sozialversicherung haben und die deswegen überhaupt kein Kurzarbeitergeld bekommen können, zum Beispiel die Selbstständigen, oder Menschen, die schon bisher ein sehr geringes Einkommen hatten, bei einem Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 Prozent eventuell in einer Situation, in der sie auf zusätzliche staatliche Unterstützung angewiesen sind.
Genau deswegen haben wir etwas Außergewöhnliches gemacht: Wir haben den Zugang zum Arbeitslosengeld II in der Form erleichtert, dass weder nach der Wohnsituation noch nach eventuell vorhandenem Vermögen gefragt wird. Das ist eine große Veränderung jetzt in der Krisenzeit, um Menschen, die darauf angewiesen sind, einen schnellen und einfachen Zugang zum Arbeitslosengeld II zu gewähren. Ich finde, das ist eine großartige Leistung unseres Sozialstaates, und ich wundere mich, dass Sie die so infrage stellen, indem Sie thematisieren, was Sie jetzt gerade thematisieren. Unsere Antwort ist ein einfacherer und schnellerer Zugang zu Arbeitslosengeld II.
Weil Sie Obdachlose als eine besonders betroffene Gruppe ansprechen: Mit der Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes schaffen wir ja gerade eine Regelung, damit all die Einrichtungen, die Obdachlosen – oder Wohnungslosen, wie man heute sagt – mit ihren Angeboten helfen und unterstützen, nicht zusammenbrechen, sondern ihre Angebote für die Zukunft aufrechterhalten können. Das ist doch das Wichtigste. Wir erhalten die soziale Infrastruktur mit den Leistungen, die wir ins Gesetz schreiben, und wir machen das sehr intelligent, wie ich finde, nämlich indem wir sagen: Zuallererst sollen diese Einrichtungen und Dienste schauen: Was können wir mit unseren Leuten, mit unseren Kapazitäten, mit unseren Kompetenzen zur Bekämpfung der Coronakrise beitragen? – Wir aktivieren also zunächst diese Einrichtungen, und erst als Zweites können sie Leistungen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz in Anspruch nehmen.
Wir machen noch etwas Zusätzliches: Beide Koalitionsfraktionen haben die Bundesregierung aufgefordert, gerade auch für die gemeinnützigen Träger von Diensten und Einrichtungen die Möglichkeit zu schaffen, staatsverbürgte Kredite in Anspruch zu nehmen. Ich möchte mich bei den beteiligten Bundesministerien herzlich bedanken, dass sie sehr konstruktiv an diesem Thema arbeiten und wir vielleicht schon nächste Woche ein gutes Ergebnis dazu bekommen werden. Vielen Dank an die beteiligten Bundesministerien!
Weil ich gerade über Gruppen spreche, die es besonders nötig haben: Mit der Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes sichern wir auch die Frühförderung von Kindern mit Behinderungen zusätzlich ab. Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie wir das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz in seiner Wirkung ausweiten. Oder – ein anderes Beispiel –: Wir ermöglichen den Einrichtungen, über einen erweiterten Datenaustausch Hilfe besser zu gewähren. Auch das ist ein wichtiger Punkt, den wir in diesem Gesetz neu regeln.