Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist doch eine schöne Sache an diesem Tag, dass wir uns jetzt nach diesen schlechten Schauspielnummern der AfD wieder dem Ernst der Lage zuwenden können.
Ich finde, wenn wir uns diese Debatte und die Anträge anschauen, dann muss man auch mal etwas lobend sagen: Es ist gut, dass es in der Opposition im Deutschen Bundestag noch Fraktionen gibt, die ordentlich und konstruktiv mitarbeiten. Ich will sogar ohne große Pointe sagen: FDP und Grüne haben hier schon deutlich schlechtere Anträge vorgelegt.
Gleichzeitig ist es aber so, dass die Debatte eines sehr, sehr deutlich zeigt: Wir alle reden immer viel und häufig über die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union. Wir reden aber viel zu selten darüber, was dieser Rechtsstaatlichkeitsbegriff eigentlich meint oder was er nicht meint. Ich will sagen: Es ist eine zentrale Herausforderung, dass wir einen unionsrechtlichen Rechtsstaatlichkeitsbegriff näher elaborieren.
Der Rechtsstaat ist zuallererst kein Schönwetterthema, sondern er ist gerade auch jetzt ein Krisenthema. Der Rechtsstaat ist kein abstraktes Thema, sondern er ist immer ein für die Lebenswelt ganz konkretes Thema. Aber der Rechtsstaat ist eben auch kein politisches „Wünsch dir was“. Deswegen sollten wir vermeiden, den Rechtsstaat als einen politischen Begriff zu verwenden.
Ich sage das insbesondere vor dem Hintergrund der Diskussionen über die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rolle der EZB. Diese Entscheidung hat natürlich für verschiedene Diskussionen gesorgt; der Außenminister hat darauf hingewiesen. Ich habe diesbezüglich zweierlei Sorge:
Einerseits sorge ich mich, wie EU-Skeptiker dieses Urteil interpretieren. Ich meine, Frau Miazga, der Auftritt, den Sie hier hingelegt haben, genügt in allem Ernst in keiner Hinsicht den fachlichen Ansprüchen, die man an ein Mitglied des Deutschen Bundestages stellen kann.
Herr Kleinwächter, Sie reden davon, Demokratie und Rechtsstaat müssten verteidigt werden. Sie fänden es schlimm, es wäre übergriffig hinsichtlich der Demokratie in den Mitgliedstaaten, über den Rechtsstaat zu reden. Da kann ich Ihnen nur sagen: Augen auf bei der Frage der Auseinandersetzung mit Geschichte. Gerade Sie sollten doch wissen, dass Demokratie nicht immer gleich Rechtsstaatlichkeit bedeutet.
Das haben wir in Deutschland schmerzlich gelernt. Eine demokratische Wahl führt noch nicht zu rechtsstaatlichen Inhalten. Deswegen müssen wir dort differenzieren.
Gleichzeitig will ich auch sagen: Ich habe etwas Sorge bezüglich der Interpretation der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts durch große EU-Befürworter. Denn mancher hat interpretiert, die Karlsruher Entscheidung sei ein Angriff auf die Unionsrechte gewesen. Oder man hat gesagt, es würde dazu führen, dass sich falsche Freunde darüber freuen würden – Polen, Ungarn, die AfD vielleicht. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten diskutieren, dann müssen wir sagen: Was falsche Freunde denken, ist zuallererst ein politisches Argument, aber kein rechtsstaatliches Argument.
Deswegen will ich ausdrücklich sagen: Auf dem Hintergrund, dass die Mitgliedstaaten natürlich der wesentliche Träger des Staatenverbundes Europäische Union sind, muss für uns auch klar sein: Die nationalen Verfassungsgerichte haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, das Handeln ihrer mitgliedstaatlichen Organe in der Europäischen Union zu kontrollieren, die Übertragung von Hoheitsrechten zu kontrollieren. Deswegen müssen wir in dieser Situation sagen: Die Ultra-vires-Kontrolle und die Identitätskontrolle, wie sie das Bundesverfassungsgericht vornimmt, sind kein Angriff auf die rechtsstaatliche Ordnung der Europäischen Union, sondern dies sichert die rechtsstaatliche Ordnung in der Europäischen Union ab. Darauf sollten wir hinweisen.
Im Übrigen will ich noch etwas sagen.