Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Auswärtige Amt ist jetzt 150 Jahre alt geworden und hat in seiner Geschichte noch nie eine nachgeordnete Behörde gehabt. Es ist also ein echtes Novum, was wir heute erleben. Es ist lange vorbereitet worden, und es geht in der Tat um die sinnvolle Trennung von ministeriellen Aufgaben und nichtministeriellen Aufgaben.
Der diplomatische Dienst ist durch zwei Prinzipien gekennzeichnet: Die Angehörigen des diplomatischen Dienstes müssen zur Rotation bereit sein, und sie verstehen sich als Generalisten. Das heißt im Umkehrschluss: Es gibt im diplomatischen Dienst keine ortsfesten Spezialisten. Für diese ortsfesten Spezialisten, die wir aber brauchen, gründen wir jetzt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, welches seinen Sitz in Brandenburg an der Havel haben wird.
Es geht im Wesentlichen um vier große Punkte, die in diesem Bundesamt erledigt werden sollen:
Zum einen geht es um die Bearbeitung von Visaanträgen. Im Jahr 2019 hat der diplomatische Dienst der Bundesrepublik Deutschland knapp 2 Millionen Schengenvisa erteilt, verteilt auf mehr als 160 konsularische Vertretungen weltweit. Dass das natürlich eine große Vielfalt und große Unterschiede mit sich bringt, kann man sich schon allein daran vorstellen. 2 Millionen erteilte Visa lassen nicht darauf schließen, wie viele bearbeitet worden sind; es werden viele abgelehnt. Die Anzahl der abgelehnten kenne ich nicht, aber sie machen wahrscheinlich genauso viel Arbeit oder sogar mehr Arbeit als die genehmigten. Wie viel das bedeutet, wissen auch wir Abgeordnete: Wir werden sehr häufig von Bürgerinnen und Bürgern auf die Erteilung von Visa angesprochen, aus welchen Gründen auch immer: Ehegattennachzug, Arbeit, Familienzusammenführung. Es gibt dazu sehr viele Fragen, die immer wieder gestellt werden.
Eine neue Aufgabe, die dort auch bearbeitet werden muss, besteht in der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Da hat das Auswärtige Amt in der letzten Zeit schon eine gute digitale Struktur aufgesetzt, aber auch da wissen wir, dass noch einige neue Aufgaben auf das Amt zukommen.
Der zweite große Punkt ist das Fördermittelmanagement. In den letzten Jahren haben Fördermittel tatsächlich eine bedeutsamere Position im Auswärtigen Amt eingenommen als in vielen Jahren zuvor – denken wir an die humanitäre Hilfe, an die Krisenprävention, an die notwendigen Stabilisierungen, aber auch an Kulturprojekte im Ausland. Diese Fördermittel werden zurzeit im Bundesverwaltungsamt abgerechnet; darauf wird meine Kollegin Doris Barnett sicherlich noch eingehen.
Der dritte große Punkt betrifft die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, ZfA. Auch diese befindet sich zurzeit im Bundesverwaltungsamt. Es geht darum, die Aufgaben und auch die Stellen vom Bundesverwaltungsamt auf das neue Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu übertragen. Die Zentralstelle kümmert sich um 140 deutsche Auslandsschulen und etwa 1 100 Schulen in ausländischen Bildungssystemen, die aber das deutsche Sprachdiplom entsprechend den Vorgaben der Kultusministerkonferenz anbieten. Auch das ist natürlich eine Tätigkeit, die weltweit stattfinden muss.
Nicht zuletzt geht es um die IT-Ausstattung für den gesamten diplomatischen Dienst mit seinen besonderen Anforderungen an weltweite Sicherheit. Dass dies eine besondere Herausforderung ist, kann man sich sicherlich vorstellen.
Für alle diese Aufgaben braucht man aber darüber hinaus Sprachkenntnisse, möglicherweise auch Auslandserfahrung, besondere Kompetenzen. Deswegen ist es gut, dass das neue Amt dem Auswärtigen Amt zugeordnet sein wird und die Dienst- und Fachaufsicht wie auch die politische Steuerung selbstverständlich im Auswärtigen Amt verbleiben.
Herzlichen Dank.
– Entschuldigung. Ich bin verrutscht.
Keine falschen Zuordnungen: Nächster Redner ist für die Fraktion der AfD der Kollege Dr. Anton Friesen.