Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor 150 Jahren – wir schrieben das Jahr 1870; daran können wir uns nicht mehr so gut erinnern – wurde das Auswärtige Amt des Norddeutschen Bundes gegründet. Ein Jahr später, 1871, wurde es das Auswärtige Amt des Deutschen Reiches. Eigentlich wären also in diesen Wochen größere Geburtstagsfeiern angesetzt; diese fallen aber aufgrund der Coronakrise aus.
Trotzdem macht der Deutsche Bundestag dem Auswärtigen Amt mit dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten ein Geschenk.
Es ist kein kleines und kein billiges Geschenk. Wir haben nicht 150 Jahre darauf hingearbeitet, aber es hat schon etwas länger gedauert. Der Bundesrechnungshof hat – das ist schon gesagt worden – verschiedentlich kritisch angemerkt, dass beim Auswärtigen Amt die ministeriellen und nichtministeriellen Aufgaben nicht so scharf getrennt sind und eine Aufgabentrennung durchaus erfolgen sollte.
Wir haben darauf reagiert und in den Haushalt 2020 bereits 3,5 Millionen Euro für Vorlaufkosten eingestellt sowie 27 Stellen ausgewiesen. Wir haben seit der ersten Lesung des Gesetzentwurfs vielfach Gespräche geführt, und unsere Intention ist klar: Wir möchten die Trennung von ministeriellen und nicht ministeriellen Aufgaben konsequent vornehmen.
Die nichtministeriellen Aufgaben, die im Auswärtigen Amt miterfüllt werden, sind außerordentlich stark angewachsen; wir haben das gehört. Doris Barnett hat die humanitäre Hilfe angesprochen. Seit 2012 haben sich unsere Leistungen für humanitäre Hilfe verfünfzehnfacht und seit 2005 verfünfundzwanzigfacht. All das kann nicht nebenbei mitbearbeitet werden. Das gilt auch für die Milliarde, die wir für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ausgeben. Die Zahlen bei den Visaanträgen steigen, die Bearbeitung solcher Anträge im Zusammenhang mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz kommt hinzu, ebenso das Zuwendungsmanagement, IT-Aufgaben usw. usf. Das ist schon alles angesprochen worden.