Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Bis zur Sitzung des Verkehrsausschusses in der vergangenen Woche hatte das Achte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes einen simplen und guten Zweck. Viele Autobahnbrücken – wir haben es gerade schon gehört – haben an jeder Seite einen Betriebsweg für die Wartung. Den kann man, wenn es Sinn hat, auch so breit anlegen, dass er sich auch als Fahrradweg eignet. Auf einfache Weise neue Brücken für Radfahrer schaffen, da ist doch jeder gerne dabei.
Letzte Woche tischte die Koalition im Ausschuss einen Änderungsantrag auf, der den Titel des Gesetzes zu einer glatten Verfehlung des Themas macht. Jetzt soll das neue Gesetz auch ganz andere Brücken bauen: Brücken für klamme Städte und Gemeinden, mit dem Ziel, die Autofahrer noch mehr abzukassieren.
– Hören Sie gut zu, meine Damen und Herren! – Zukünftig werden die Gebühren für Anwohnerparkausweise nicht mehr durch eine Regelung des Bundes auf gut 30 Euro gedeckelt, sondern die Länder können eigene Gebührenordnungen erlassen oder das gleich an die Städte delegieren. Viele Städte in Deutschland werden diesen Freibrief für saftige Erhöhungen gerne nutzen. Beim Preis des Anwohnerparkausweises soll nämlich neben dem Verwaltungsaufwand nun auch ein sogenannter wirtschaftlicher Wert berücksichtigt werden. Und was ist für Autofahrer schon kostbarer als ein Stellplatz in Wohnortnähe? Orientiert sich der Wert in den Augen vieler Städte bald an den horrenden Mieten für Tiefgaragenplätze? Dann, meine Damen und Herren, sind wir bald bei 30 Euro im Monat und darüber. Hier in Berlin könnte die Gebühr so von rund 20 Euro für zwei Jahre auf mehrere 100 Euro steigen. Gerade jetzt, wo 10 Millionen Menschen von Kurzarbeit betroffen sind und viele durch den Shutdown vor der Arbeitslosigkeit stehen, ist dies absolut unverantwortlich.
Diese Politik gegen die Autofahrer zeigt konsequent eine linksgrüne Schlagseite der Gesetzgebung.
Auch die Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU-Fraktion muss ich hier mit allem Nachdruck ansprechen: Sie verlieren die Selbstbestimmung der Bürger in Mobilitätsfragen immer mehr aus den Augen und driften in Richtung Nanny-Staat ab.
Ein weiterer Punkt aus diesem Gesetz sorgt jetzt für eine heftige Diskussion: ob Erdgas-Lkw länger von der Maut befreit werden sollen. Meine Damen und Herren, wenn jetzt als angebliche Alternative Elektro-Lkw ins Spiel gebracht werden, geht das an der Wirklichkeit komplett vorbei. Wer den Lkw-Fernverkehr CO2-ärmer machen will, wird vor allem an synthetischen Kraftstoffen nicht vorbeikommen.
Die Anpassung der Berechnungsregeln für Straßenlärm trägt die AfD-Fraktion gerne mit, einschließlich der Praxisauswertung, die wir gestern im Ausschuss besprochen haben.
Den Entschließungsantrag der Grünen, der hier auf eine überzogene Verschärfung zulasten des Straßenverkehrs zielt, wird die AfD-Fraktion konsequent ablehnen.
Dasselbe gilt auch in der Gesamtsicht für das Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes. Die politische Giftpille zulasten der Anwohner mit Auto in den Städten schlucken wir nicht mit!
Vielen Dank.
Nächster Redner: Mathias Stein für die SPD-Fraktion.