Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Jacobi, was Sie vorhin wieder zum Besten gegeben haben, war ein Lehrbeispiel. Wenn Sie erklären, die AfD sei exklusiv die einzige Kraft in diesem Haus, die die von Ihnen exklusiv so wahrgenommene Bedrohung entlarven könne, die darin bestünde, dass man die Europäische Union als Ersatz für die Bundesrepublik nehmen würde,
dann wird diese Exklusivität – lassen Sie mich das klarstellen – gemeinhin als eine Vorstufe extremistischer Wahrnehmungsstörungen gesehen.
Sie sollten sich wirklich mal Hilfe holen,
wenn Sie tatsächlich meinen, mit dieser Regelung hier solle die Vorstufe eines Ersatzes der deutschen Republik durch die EU vorbereitet werden.
Aber lassen Sie mich zur Sache kommen. Der Gesetzentwurf ist in der Tat die Folge aus verschiedenen Entwicklungen, die wir alle nicht begrüßen können. Das Verbrennen von Flaggen anderer Länder oder auch die Kalamitäten, in die die Bundesrepublik in der Affäre Böhmermann gekommen ist, finden hier ihren Niederschlag. Trotzdem haben wir – genauso wie die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen – Kritik an diesem Gesetzentwurf. Denn wir sagen: Strafrecht muss in der Tat Ultima Ratio sein; das Aufnehmen von Sanktionen, die Erstreckung auf das Strafrecht bedarf einer besonderen Rechtfertigung.
Wir sehen es mit gemischten Gefühlen, wenn wir ständig neue strafrechtliche Vorschriften schaffen, um damit den Bereich strafbaren Verhaltens zu erweitern, ohne zugleich dafür zu sorgen, dass die Ermittlungsbehörden entsprechend ausgestattet sind, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Für uns steht im Mittelpunkt einer rationalen Strafrechtspolitik immer die Frage nach dem Rechtsgüterschutz. Es ist klar, dass der überkommene Ehrenrechtsgüterschutz, wie er sich früher mal in der Majestätsbeleidigung gefunden hat und auch heute noch ansatzweise im Schutz von Symbolen anderer Staaten findet, den Anforderungen einer rationalen Strafrechtspolitik nicht genügt. Deswegen hatten wir auch den Vorschlag gemacht, das Verbrennen und Verunglimpfen von Fahnen – der deutschen, auch der europäischen Fahne – dann als Straftat zu werten, wenn dies in einer Art und Weise geschieht, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Da hätten wir nämlich dann den Rechtsgüterschutz, der erforderlich ist.
Ansonsten würden wir uns dafür aussprechen, das Verunglimpfen und auch das Verbrennen von Flaggen anderer Staaten als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Ich glaube, damit würden wir den Prinzipien, die ich eben genannt habe, eher nachkommen, obwohl man auch zugeben muss, dass die jetzt in Rede stehenden Vorschriften eine nur geringe kriminalpolitische Bedeutung haben werden.
Meine Damen und Herren, die FDP wird dem vorliegenden Gesetzentwurf aus den genannten Gründen jetzt nicht zustimmen.
Vielen Dank.