Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Planungssicherstellungsgesetz verändern wir sicherlich nicht grundlegend das Verwaltungsverfahren. Vielmehr sorgen wir dafür, dass Planverfahren in diesen Zeiten und deren Abschlüsse, auf die die Antragsteller dringend warten, sich nicht verzögern oder gar auszusetzen sind.
Gerade wenn ein Verwaltungsverfahren die ortsübliche Öffentlichkeitsbeteiligung zwingend gesetzlich vorschreibt, stellt die derzeitige Situation die berechtigten Interessen ebenjener Öffentlichkeit vor Herausforderungen. Die Amtsstuben, die Berge von offengelegten Unterlagen beherbergen, sind derzeit nicht wie gewohnt zugänglich, und die sonst gewohnten Versammlungen in den Gemeindesälen mit Hunderten von Menschen sind ebenso wenig denkbar.
Offenheit und Öffentlichkeit sind tragende Pfeiler unserer Demokratie und eben auch solcher Planverfahren. Entscheidungen nach Recht und Gesetz müssen sich immer auch im Lichte dieser Werte messen lassen. Reihenhäuser genauso wie millionenschwere Investitionen müssen sich auch dieser Öffentlichkeit stellen.
All diese Verfahren wollen wir unbeschadet durchführen und bestenfalls auch beschleunigen. Deshalb bedarf es dieses Gesetzes, das erst durch den Entschließungsantrag und den Änderungsantrag – im Ausschuss vorgelegt – zu einem harmonischen, zu einem ausgewogenen Gesetzespaket und Maßnahmenbündel in Zeiten dieser Pandemie wird.
In Rathäusern offengelegte Akten ermöglichen den Berechtigten – ich betone ausdrücklich: den Berechtigten – überhaupt erst die Überprüfung, ob eigene Rechte betroffen sind. Diese Betroffenenrechte zu erkennen und im Verfahren auch geltend zu machen, ist erst mit einer solchen Öffentlichkeit möglich. Diese analoge Amtsstube wollen wir ins digitale Zeitalter spiegeln, nicht anstelle, nicht alternativ, sondern zusätzlich. Die Erörterungstermine, ob in Gemeindesälen oder bei der Verwaltung, sind wichtige, den Rechtsfrieden wahrende Veranstaltungen. Deshalb haben wir Sozialdemokraten uns auch dafür eingesetzt, dass jetzt und künftig diese Erörterungstermine auch nicht gestrichen werden. Das ist mit uns Sozialdemokraten nicht zu machen, obwohl es einige Bestrebungen gab – das darf man hier nicht verheimlichen –, auch vom Koalitionspartner, diese Erörterungstermine zu streichen. Dem haben wir Sozialdemokraten einen Riegel vorgeschoben.
Durch die Möglichkeit von Onlinekonsultationen und Onlineeinsichtnahmen der Unterlagen schaffen wir ein Stück mehr Barrierefreiheit schwer zugänglicher Orte. Denken wir an das Rathaus, das möglicherweise nicht barrierefrei zugänglich war: Es erhält ein Upgrade. Dieses Upgrade ermöglicht zugleich ein Mehr an Öffentlichkeit. Mit dem Entschließungsantrag wollen wir Sozialdemokraten durchsetzen, dass dieses Mehr an Barrierefreiheit Stück für Stück weiter verbessert wird und auch umgesetzt wird.
Auch dieses Gesetz wurde naturgemäß von Wirtschaftsinteressen kritisch begleitet. Wir Sozialdemokraten haben relativ wenig Verständnis für geschwärzte Akten. Es geht um den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Wer als Vorhabenträger jedoch verpflichtet ist, eine Genehmigung einzuholen, muss durch Öffentlichkeit und Offenheit sich diesem Verfahren stellen und mitwirken. So wie jeder Häuslebauer seine Nachbarn unterrichten muss, müssen Großansiedlungen sich, ihrer Dimension angemessen, den berechtigten, widerstreitenden Interessen stellen.
Unsere Rechtsordnung kennt in § 30 Verwaltungsverfahrensgesetz eben eine solche Regelung. Den Rechtsgedanken dieser Regelung greifen wir auf und legen die Entscheidung in die Hand des Vorhabenträgers, ob er diese Geheimhaltung durchsetzen möchte oder ob er eben die Nachsicht hat und sagt: Wenn ich etwas geheim halten möchte, kann ich auch diese Beschleunigung des Verfahrens durch dieses Planungssicherstellungsgesetz nicht in Anspruch nehmen. – Das haben wir mit dem Änderungsantrag auch, denke ich, zu einem gerechten Ausgleich gebracht. Mit dem Entschließungsantrag wollen wir ebendiese gewinnbringenden Erkenntnisse in die Zeit der Normalität übertragen.
Kurzum: Das ist ein Gesetz, das Möglichkeiten eröffnet, neue Erfahrungen zu machen und die Öffentlichkeit und das Demokratieprinzip, das dem innewohnt, weiter zu stärken und weiterzuentwickeln, diese Erkenntnisse aus den Zeiten der Pandemie in die Zeiten der Normalität mitzunehmen und diese Digitalisierung weiter voranzutreiben.
Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetz und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
– Ich musste seine Frisur loben, die ist nämlich echt cool.
– Ja, ich sehe Sie ja immer von hinten, liebe Kollegen und Kolleginnen; und wenn es was zu loben gibt, dann mache ich das.
Jetzt geht es aber um was anderes. Nächster Redner: für die FDP-Fraktion Konstantin Kuhle.