– ich mache es ganz kurz –: Es entspricht nicht mehr dem Kindeswohl, wenn sich ein Kind drei Berufsrichtern gegenübergestellt sieht.
Der vierte Punkt – in der Tat der letzte Punkt –:
So viel zum Thema Gleichberechtigung in der CDU!
Einen Verfahrenspfleger soll das Kind künftig ablehnen können. Das Kind soll das selber entscheiden können, nicht mehr das unabhängige Gericht.
Zum Schluss Versöhnliches. Über die Nichtzulassungsbeschwerde können wir selbstverständlich reden; das erachte ich auch für sachgemäß.
Vielen Dank.
Beifallbei der CDU/CSU
Beifalldes Abg. Hartmut Ebbing [FDP]
Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Leni Breymaier das Wort.
Beifallbei der SPD
