Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe nur bedauert, dass ich keine Frage stellen durfte. Aber ich sage natürlich auch jetzt gerne kurz etwas zu Ihren Ausführungen, liebe Frau Kollegin Schauws.
Ich bedaure den Ton in der Debatte außerordentlich, weil ich finde, dass Sie mit Formulierungen wie „Wegducken im Ausschuss“ oder „unglaubwürdige Familienpolitik“ – ich meine, es ist Ihr gutes Recht, hier polemisch zu werden – in der Sache einfach an dem Punkt, um den es uns als Unionsfraktion hier geht, vorbeigehen. Es ist nämlich nicht so, dass wir nicht auch für den Abbau und die Beseitigung von Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Paaren einträten. Das wissen Sie zum Beispiel von mir auch sehr genau. Ich gehöre auch, wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen, zu den Befürwortern der Ehe für alle, mit allen Konsequenzen.
Aber in dem Moment, da es um dritte Beteiligte geht, ist es vollkommen legitim und notwendig, auch noch mal nachzudenken. Wenn ein Kind auf diese Weise in eine bereits bestehende gleichgeschlechtliche Familie hineinkommt, dann ist es unter Umständen – das ist auch meine Überlegung in diesem Zusammenhang – aus Sicht genau des Kindeswohls, das Sie ja mit vielen anderen – da sind wir uns oft einig – häufig ins Feld führen, sehr wohl geboten sowie richtig und wichtig, sich als Familie genaue Gedanken darüber zu machen, was das vielleicht doch für das Aufwachsen des Kindes an Schwierigkeiten oder potenziellen Identitätsfragen aufwerfen könnte. Meine Kollegin Frau Dr. Launert hat darauf hingewiesen. Ich nehme für mich in Anspruch, zu dem Schluss zu kommen, dass es genau aus Kindeswohlüberlegungen heraus sehr sinnvoll sein kann. Das sollte man nicht hier als Zwangsberatung abqualifizieren. An vielen anderen Stellen fordern Sie Beratung von Familien, auch zu Recht; hier wird sie schlechtgemacht. Nein, es geht darum, mit aller Professionalität, die wir da in unserer Gesellschaft zur Verfügung haben, darauf hinzuweisen, was für Dinge sich ergeben können, und es dann gut zu begleiten.
Wenn Sie nun auch noch sagen, das müsste alles auf einer anderen gesetzlichen Grundlage geregelt werden, etwa im Abstammungsrecht, so ist das ein legitimer Einwand. Den kann man haben, und darüber werden wir dann auch gerne sprechen. Aber es geht nicht an, an dieser Stelle abzuleugnen, dass in dem Moment, wo sich eine solche Familie gründet und ein Kind in diese Situation hineinkommt, es eine verantwortliche Sache der Eltern ist, sich auch Rat und präventiv Unterstützung zu holen, um eine solche Entscheidung verantwortlich fällen zu können und auch zu wissen, was auf ihre Familie dann zukommt. Das kann man hier nicht als „Sich-Wegducken“ abqualifizieren, als Versuch, Familien in zwei Klassen aufzuteilen oder sonst was. Das ist unsere Auffassung von dem, wie es möglich ist, dem Kindeswohl gerecht zu werden.