Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn möchte ich sagen, dass ich nicht bereit bin, mir hier die hingestellten Schuhe der Opposition anzuziehen und mich dem Diskriminierungsvorwurf auszusetzen, wie er in den Anträgen, die Sie formuliert haben, durch die Bank zu lesen ist. Ich finde es auch deshalb so schade, weil wir hier in der letzten Woche das Verbot der Konversionstherapie mit großer Mehrheit verabschiedet haben.
Ich möchte hier einen anderen Weg gehen: weg von einer Gefühlsdebatte, die in gewisser Weise nachvollziehbar ist, hin zu einer sachlichen und medizinischen Betrachtung. Es ist mir deshalb wichtig, weil immer wieder der Vorwurf der Diskriminierung in den Raum geworfen wird und alle anderen Argumente kein Gewicht mehr erhalten. Aber in diesem Fall geht es um eine Interessenabwägung, in der die Freiheit des Spenders, zu spenden, dem Schutz der Gesundheit des Empfängers gegenübersteht.
Wenn wir uns die Fakten anschauen, wird klar, dass hier keine Diskriminierung Grundlage der Entscheidung ist, wer unter welchen Voraussetzungen als Blutspender infrage kommt und wer nicht. Vielmehr wird ausschließlich aufgrund einer Risikobewertung nach dem anerkannten Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entschieden.
Diese Entscheidung dient am Ende den Schwächsten und damit auch Schutzbedürftigsten in der Kette der Blutspende: nämlich den Empfängern. Diese gilt es zu schützen und Risiken, soweit es geht, auszuschließen, auf sachlich fundierter Grundlage.