Liebe Kolleginnen und Kollegen! In welchem Rechtsrahmen bewegen wir uns überhaupt bei diesem Antrag? Weil ganz offenkundig weder der Kollege Peter Boehringer noch der Rest der AfD lesen kann, zitiere ich einmal den Artikel 88 des Grundgesetzes:
Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank. Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen Zentralbank übertragen werden,
– jetzt hören Sie gut zu! –
die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet.
Ich könnte mir das jetzt relativ einfach machen und sagen: Der Antrag fordert zum Verfassungsbruch auf, und darum ist er abzulehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, solange ich im Deutschen Bundestag bin – seit 2005 –, kann ich mich nicht zurückerinnern, dass sich eine Fraktion im Deutschen Bundestag erdreistet hat,
die Deutsche Bundesbank zu irgendwas aufzufordern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie diesen Antrag wirklich ernst meinen und sich ernsthaft auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen, dann kann ich Ihnen nur raten: Ziehen Sie den Antrag zurück, damit wir gar nicht mehr darüber debattieren brauchen!
Es gibt kein Weisungsrecht – von niemandem übrigens – gegenüber der Bundesbank,
weder von der Bundesregierung noch vom Deutschen Bundestag noch von sonst wem.
Ein Blick in die Geschichte zeigt: Es war eine große Errungenschaft von Helmut Kohl und Theo Waigel, dass die Unabhängigkeit, die Struktur der Deutschen Bundesbank in den 90er-Jahren auf die Europäische Zentralbank übertragen worden ist. Und wenn Sie sich einmal die Geschichte Deutschlands oder auch die Geschichte Europas ansehen und feststellen, wie schädlich politische Einflussnahme in der Geldpolitik ist, dann darf ich zurückerinnern an die 20er-Jahre im Deutschen Reich und die 70er-, 80er-Jahre in Italien.
Deswegen ist die Konstruktion „Bundesbank unabhängig und EZB unabhängig“ eine richtige und gute Konstruktion für Deutschland und für Europa.
Herr Kollege Boehringer, ich wusste gar nicht, dass Sie Mitglied des Bundesverfassungsgerichts sind.
Das ist mir völlig neu. Ihre Interpretation des Urteils von Karlsruhe ist mit der Sichtweise aller anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag nicht vereinbar. Karlsruhe hat festgestellt, dass es eben keine monetäre Staatsfinanzierung ist. Karlsruhe hat lediglich festgestellt, dass wir aufgrund unseres Integrationsauftrages darauf hinwirken sollen, dass die Verhältnismäßigkeit durch die EZB deutlicher dargelegt wird – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Ich glaube – und das werden wir auch tun; es gibt heute gerade wieder ein Gespräch beim Bundestagspräsidenten mit Vertretern aller Fraktionen –, dass wir uns dieser Aufgabe stellen werden und stellen wollen.
Die EZB gibt sehr viele Informationen an das Europäische Parlament. Ich glaube, transparenter kann man kaum agieren. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, dafür zu sorgen – und das ist unsere Aufgabe; das wäre sie vielleicht schon in der Vergangenheit gewesen –, dass die Informationen an das EP zum Deutschen Bundestag durchgeleitet werden, damit wir sie uns zu eigen machen können. Es ist unser Anliegen, uns hier im Rahmen des Selbstbefassungsrechts oder wo auch immer strukturiert mit diesen Informationen und Unterlagen zu befassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum AfD-Antrag zurück. Was würde denn passieren, wenn im Rahmen des PEPP ab sofort keine weiteren Anleihen aufzukaufen und die bereits erworbenen Titel schrittweise zu veräußern wären? Kollege Boehringer hat eines verschwiegen: Die Deutsche Bundesbank kauft nur deutsche Anleihen; das muss man sich überlegen. Alle anderen kaufen weiter Anleihen auf, nur die Deutsche Bundesbank kauft die sichersten Anleihen, die es auf dieser Welt gibt, nicht weiter auf. Was hätte das für Auswirkungen auf die Finanzpolitik – Zinshöhe –, was hätte das für Auswirkungen auf die Wirtschaftspolitik usw. usf.?
– Stopp mal! Ich lasse mir von Ihnen nicht das Wort im Munde umdrehen.
Ich habe darauf hingewiesen, was es für Auswirkungen auf die Zinshöhe hätte, wenn Ihr Antrag zur Wirkung kommen würde, was Gott verhüten möge, wenn die Bundesbank also nicht mehr deutsche Anleihen aufkaufen würde. Darum geht es, nicht darum, dass ich die Zinshöhe bestimmen wollte; das ist der absolute Blödsinn.
Hören Sie auf – das ist Stil der AfD –, ständig hier Leuten das Wort im Mund umzudrehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zurück zum Eingang. Sie von der AfD sollten sich, da Sie ja so grundgesetzkonform und ‑affin sein wollen, bevor Sie so einen Antrag hier im Deutschen Bundestag stellen, wirklich gut überlegen, was sie – erstens – schreiben, wen Sie – zweitens – ansprechen und welche Wirkmechanismen – drittens – Sie damit erzeugen. Ich habe ganz einfach das Gefühl – und ich muss sagen, das enttäuscht mich auch ein bisschen, da so viele Juristen und Volkswirte in Ihrer Fraktion sind –, dass Ihnen nichts Klügeres eingefallen ist, um dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen.
Glauben Sie mir: Wenn ich in der Opposition wäre, hätte ich da einen klügeren Antrag gestellt, jedenfalls nicht einen, der so massiv angreifbar ist. Allein die Aufforderung an den Deutschen Bundestag – das reicht schon – zum Verfassungsbruch, zum Bruch des Artikels 88 Grundgesetz, ist neben dem sonstigen unsinnigen und blödsinnigen Inhalt des Antrags schlichtweg abzulehnen.
Danke schön.