Geschätzter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Kollege Hakverdi, kann ich all diese blumigen Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt „Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank“ so verstehen, dass die SPD davon ausgeht, dass wir dann, wenn all diese guten Dinge kommen, keine Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank mehr brauchen, oder gehen auch Sie davon aus, dass das eine mit dem anderen gar nichts zu tun hat?
Denn wenn das der Fall ist – und darum geht es – und eine unabhängige Zentralbank diesen Weg geht
– mir scheint, wir müssen auch wirklich genau erkennen, worum es den Grünen an dieser Stelle geht –, dann wollen wir die Gründe verstehen. Dem Kollegen Hahn kann ich da nur recht geben. Unabhängigkeit bedeutet, dass man im Rahmen dessen, was einem zusteht, entscheiden kann.
In diesem Zusammenhang will ich auf die Parallele zu den Richtern hinweisen: Die Richter sind unabhängig. Übrigens, kleine Anmerkung nebenbei: Die Unabhängigkeit der Richter beim Bundesverfassungsgericht hat gerade bei vielen in der Debatte überhaupt keine Rolle gespielt. Dabei hat dies doch genauso viel mit der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank zu tun.
Bei einem Zivilrichter – ich weiß, das ist weit ausgeholt – würden wir doch auch sagen: Er kann kein Urteil schreiben, in dem er eine strafrechtliche Verurteilung ausspricht. – Deswegen ist es notwendig, dass man sich in einem Rechtsstaat, in dem Gewaltenteilung gilt – und das gilt auch für Europa –, gegenseitig kontrolliert und feststellt, wo die Grenzen sind.
Wie aber können wir bei Gewaltenteilung einander kontrollieren? Wie können wir als Parlament eine Regierung – die ausnahmsweise in der Kernzeit mal hier mit einem Minister vertreten ist – kontrollieren? Wie können wir Entscheidungen kontrollieren, wenn das Parlament Gesetze macht? Es ist immer jemand da, der die Gedanken und Entscheidungen nachvollziehen kann, um dann in einem guten Maße auch Kritik zu üben.
Und hier will ich etwas klarmachen, was mir in den letzten Tagen zu wenig klargemacht worden ist. Wir haben bei der Frage, was die EZB entschieden hat, in diesem Hause, glaube ich, in weiten Teilen das Gefühl: Sie wird das schon vernünftig durchdacht haben. – Aber eine Verhältnismäßigkeitsprüfung, die für viele außerhalb Deutschlands und für viele – Herr Vorsitzender, das kann ich sagen –, die kein Jurastudium haben, aber auch für manche mit Jurastudium ein Buch mit sieben Siegeln ist, ist der Inbegriff der Darstellung der Abwägung der unterschiedlichen Interessen. Und Frau Paus, es sind mehr als die zwei, die Sie genannt haben, die eine Verhältnismäßigkeitsprüfung berücksichtigen muss.
Diese Darstellung – das will ich ausdrücklich sagen –, die wollen wir als Parlament, und ich hoffe, Herr Finanzminister, dass auch Sie diese Entscheidung im Detail nachvollziehen können wollen, damit wir dann entsprechend reagieren können. Denn was ist der Sinn einer Entscheidung, der Sinn einer Abwägung? Das ist eine Rechtsfriedensfunktion.
Das gilt für ein Urteil genauso wie für die Gesetze und für die Entscheidungen von Zentralbanken und Regierungen. Man muss erkennen: Da haben sich kluge Frauen und Männer Gedanken gemacht, die dafür sorgen, dass unser Staat, unser Land, aber eben auch unser wunderbarer Kontinent Europa funktioniert.
Herzlichen Dank.