Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Versuchen wir, nach diesem Stakkato des planwirtschaftlichen EU-Sprechs doch wieder in die Realität und den Rechtsstaat einzutauchen.
Macron will mächtiger werden. Dazu braucht er die EU und einen Zahlmeister Deutschland. Es ist absurd, dass wir hier heute über den Merkel/Macron-Vorschlag überhaupt diskutieren; denn gemäß Artikel 311 AEUV ist der EU eine Kreditfinanzierung ihrer Ausgaben verboten – Punkt!
An dieser Stelle könnte und müsste diese Debatte zu Ende sein!
Die EU hat als Nichtstaat apodiktisch kein eigenes Besteuerungs- oder gar Verschuldungsrecht, der Staatenbund EU lebt ausschließlich von Zuweisungen aus den Haushalten der Mitgliedstaaten. Man kann nicht, wie es aber offenbar geplant ist, einfach per Taschenspielertrick Kreditaufnahme der EU als neue Eigenmittelart umdefinieren.
Ältere Kollegen könnten jetzt vielleicht einwenden: Aber das haben wir doch schon 1975 gemacht. – Ja, in der Tat gab es damals ein Kriseninstrument namens Community Loan Mechanism – Gemeinschaftsanleihen der EWG –, über die tatsächlich in 20 Jahren wenige Milliarden an die schon damals wie heute üblichen Pleitiers Italien, Frankreich, Griechenland ausgezahlt wurden. „Zahlungsbilanzhilfe“ hieß das damals euphemistisch, wenn Rom oder Paris wieder mal bettelnd nach Brüssel pilgerte, um einige Millionen zu bekommen.
Dumm nur, dass diese Option 1999 endete: Mit der Euro-Währungsunion trat die No-bailout-Klausel von Maastricht in Kraft, heute der Artikel 125 AEUV mit Verfassungsrang; es ist nun mal so.
Über EU-Kredite finanzierte Zahlungsbilanzhilfen zugunsten von Euro-Mitgliedsländern wurden damals explizit verboten.
Und es ist ja auch ganz logisch: Was sollte bei den geplanten EU-Anleihen denn passieren, wenn etwa Italien einmal bankrott ist oder zahlungsunwillig? Soll dann die selbst gar nicht tilgungsfähige EU Insolvenz anmelden, weil Italien seinen Tilgungsbeitrag nicht leistet? Nein, natürlich würde Deutschland auch den italienischen Anteil tilgen. – Die von der Regierung behauptete teilschuldnerische Haftung ist reine Theorie.
Sind das noch Euro-Bonds durch die Hintertür, oder ist das nicht schon die Vordertür? Und sagte nicht Frau Merkel 2012: „Keine Euro-Bonds, solange ich lebe“?
Nicht nur rechtlich, auch haushalterisch ist der Vorschlag ein Albtraum. Der Wiederaufbaufonds wird ein neuer Schattenhaushalt im Niemandsland sein, für den aber Deutschland voll haftet. Sie können sagen, teilhaftet – egal, wir haften.
Statistisch werden die anfangs 500, seit gestern nun bereits 750 Milliarden Euro Kreditmittel des Fonds niemandem zugerechnet, weder der EU noch Deutschland, obwohl die Milliardenkredite ja real aufgenommen werden. Angela und Ursula im Wunderland! Die 750 Milliarden Euro können für alle möglichen grünlinksideologischen EU-Projekte nach Belieben verschleudert werden – was auch mit Sicherheit passieren wird –, aber natürlich erst nach Abzug der bei solchen Summen üblichen millardenschweren Verwaltungskosten und Korruptionsversickerungen.
Haushaltsklarheit und nationales Budgetrecht sind in einem solchen Umfeld nur noch eine ferne Erinnerung. Da hilft auch kein Hinweis auf eine formale Beteiligung des Bundestags per sogenannter begrenzter Einzelermächtigung; wir haben es ja eben schon gehört. Bei einer Schuldenaufnahme von 750 Milliarden Euro mit Tilgung bis 2058 ist gar nichts mehr begrenzt, weder quantitativ noch zeitlich.
Das Haushaltsrecht des Bundestags ist als Königsrecht und vielleicht letzte Bastion deutscher Souveränität in Artikel 110 des Grundgesetzes verankert. Der Merkel/Macron-Vorschlag stellt das zur Disposition. Eine begrenzte Einzelermächtigung über 750 Milliarden Euro ist ein schlechter Witz und zugleich ein Dammbruch. Wenn dieser Damm einmal gebrochen ist, dann wird Brüssel immer wieder riesige begrenzte Einzelsummen zulasten deutscher Bonität aufnehmen und sie in Südeuropa und Frankreich großzügig verteilen. Das geht auch im Billionenbereich und ist immer noch, Herrn Jung, der Jung-Doktrin folgend, eine begrenzte Einzelermächtigung. Das ist so absurd.
Meine Damen und Herren, nur Staaten dürfen Steuern erheben, nur Staaten dürfen Schulden aufnehmen, weil nur Staaten sie aus künftigem Steueraufkommen auch wieder zurückzahlen können. Die EU ist aber nach höchster Rechtsprechung kein Staat – immer noch nicht.
Sie darf gemäß Lissabon-Urteil des Verfassungsgerichts von 2009 ohne Volksabstimmung über eine Aufgabe der deutschen Staatlichkeit auch niemals einer werden. Dieses Referendum aber wird den Deutschen seit Jahren und Jahrzehnten vorenthalten.
Der vorliegende Vorschlag präjudiziert einen hochgradig illegalen Zustand eines EU-Staats, für den es in Deutschland niemals eine demokratische Mehrheit geben würde.
Merkel und Macron haben mit diesem Vorschlag eindeutig den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen.
Es ist die Pflicht dieses Bundestags, den Marsch in die völlige Rechtsbeugung zugunsten eines illegalen Bundesstaats EU-ropa zu stoppen. Wir dürfen das nicht erneut dem Verfassungsgericht überlassen.
Herzlichen Dank.