Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Kernthema des Europäischen Rates soll der Binnenmarkt der EU sein. In Vorbereitung der Tagung wurde ein Papier des Europäischen Rats veröffentlicht. Dort ist von der „Vertiefung des Binnenmarkts für einen kräftigen Wiederaufschwung und ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges Europa“ die Rede und auch davon, dass die Führungsspitzen der EU dazu aufrufen, „ein neues System der globalen wirtschaftspolitischen Steuerung zu errichten“. Diese und viele weitere seltsame Formulierungen ergeben ein Bild von der Scheinwelt der Eurokratie: Wir brauchen mehr Schulden für die Erholung Europas. – Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist auch die Fantasie des Finanzministers – Resilienz durch Steuererhöhung –, obwohl Europa schon über 100 Prozent Staatsschulden pro Staat hat, und wir haben eine steigende Tendenz.
Lassen Sie mich also zu wichtigen Dingen in Sachen Binnenmarkt kommen. Eine markante professorale Stimme äußert sich soeben zum Eigenmittelbeschluss wie folgt: Wir stehen vor der größten Weichenstellung in der Geschichte der Europäischen Union seit Einführung des Euro. Es ist gleichzeitig auch die teuerste Veränderung und auch der größte Bruch vertraglicher Verpflichtungen.
Schon in früheren Jahren hatte Merkel keinen Hehl daraus gemacht, wohin die europäische Entwicklung aus ihrer Sicht gehen soll. Die EU-Kommission – so Merkel im Jahr 2012 – solle eine europäische Regierung werden, das EU-Parlament gestärkt, und der mächtige Europäische Rat der 27 Regierungen solle die Rolle einer Länderkammer einnehmen, zitiert das RedaktionsNetzwerk Deutschland. Merkels Projekt ist also die Auflösung der deutschen Staatlichkeit, der Staatlichkeit anderer Demokratien in Europa und damit natürlich auch eine Auflösung der parlamentarischen Demokratie als Staatsform in Europa.
Ein großer Schritt in diese Richtung soll mit der Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses des Rates durch dieses Parlament vollzogen werden. Hinter diesem harmlosen Etikett verbirgt sich eine epochale Entscheidung: Erstmals in ihrer Geschichte wird die EU über Anleihen erhebliche Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen und den Mitgliedstaaten als verlorene Zuschüsse zur Verfügung stellen, schreibt der Bundesrechnungshof in diesen Tagen. Der Wiederaufbaufonds, wie dieses Abenteuer pathetisch genannt wird, ist ein schuldenfinanzierter Transfer zwischen den Mitgliedstaaten, so der Bundesrechnungshof.
Die Verschuldung der EU für das absurde Projekt wird über die Inflation in Wahrheit 800 Milliarden Euro betragen. Zu deren Abfinanzierung will die EU ein Zugriffsrecht auf zusätzlich 0,6 Prozent des Bruttonationaleinkommens eines jeden Mitgliedstaates. Das sind, meine Damen und Herren, 4 Billionen Euro zusätzlich gegenüber dem geltenden Rechtszustand. Dieser erhöhte Zugriff der EU soll nur vorübergehend, bis 2058, möglich sein. „Vorübergehend“ bedeutet im Verständnis der EU also einen Zeitraum von knapp 40 Jahren. Vielleicht hatten wir alle bisher ein anderes Verständnis des Begriffs „vorübergehend“.
Zu Recht kalkuliert die EU das Risiko ein, dass Mitgliedstaaten dem Mittelabruf ganz oder teilweise nicht rechtzeitig nachkommen oder mitteilen, dass sie dem Aufruf nicht nachkommen können; so der Wortlaut des Artikel 9 Absatz 5 des Eigenmittelbeschlusses. Die Mitgliedstaaten teilen mit: Wir wollen nicht zahlen. – In diesem Fall kann die Kommission andere Mitgliedstaaten ersatzweise in die Pflicht nehmen.
Das unterschreiben wir übermorgen, wenn wir morgen diesen Pakt beschließen. Dabei geht es, wie ein seriöser Professor ausgerechnet hat, für Deutschland um ein maximales Haftungsrisiko von 800 Milliarden Euro. Damit sind wir bei des Pudels Kern. Wo ist in den Verträgen die begrenzte Einzelermächtigung für die EU zu finden, Geld für Resilienz, Digitalisierung und ökologische Transformation in Europa zu verteilen? Eine solche bräuchte es nach Artikel 5 Absatz 2 des EUV. Woraus ergibt sich die Ermächtigung der EU, mehr als 800 Milliarden Euro als Kredite aufzunehmen, diese als Eigenmittel umzuetikettieren und die Mitgliedstaaten zu verpflichten, die Generationen der nächsten 40 Jahre in Schuldknechtschaft zu nehmen? Woher nehmen die EU-Organe, die Bundesregierung, dieser Bundestag das Recht, für dieses Land Haftungen für Schulden anderer Mitgliedstaaten zu übernehmen, obwohl nach Artikel 125 Absatz 1 Satz 1 des AEUV dies wörtlich und sinngemäß verboten ist?
Die Kanzlerin hat 2012 für ganz Europa hörbar erklärt: Eine gesamtschuldnerische Haftung wird es nicht geben, „solange ich lebe“. – Ich wiederhole mein Zitat vom Vortag. – Eine ähnliche Botschaft hatte die EU bei der Einführung des Euro an jeden Laternenmast gehängt. „Muss Deutschland für die Schulden anderer Länder aufkommen?“, war da zu lesen. „Ein ganz klares Nein!“ In Artikel 9 Absatz 5 des Eigenmittelbeschlusses lesen wir schwarz auf weiß genau das Gegenteil von dieser Parole.
Ökonomisch ist diese Helikoptergeldverteilung nicht nur sinnlos, sondern kontraproduktiv. – Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Die hochverschuldeten Länder mit einer wohlhabenden Bevölkerung und niedrigen Steuern werden von weniger verschuldeten mit höherer Steuerlast alimentiert. Die Soliden sollen im gemeinsamen Haus den Kühlschrank füllen, damit die Unsortierten ihn leeren können. So funktioniert jedoch, meine Damen und Herren, keine Wohngemeinschaft und eine Staatengemeinschaft schon gar nicht.
Ich wünsche Ihnen allen ein gutes Gewissen bei der illegalen Schulden- und Haftungsorgie, die Sie morgen feiern wollen.
Herzlichen Dank.