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163. Sitzung
Donnerstag, 28. Mai 202019. Wahlperiode, 163. SitzungDrucksache 19/19596
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Vielen Dank! – Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss Ihnen sagen: Ich wurde selten von einem Gesetzesverfahren so enttäuscht wie von diesem. Auf der einen Seite beinhaltet das Gesetz die dringend notwendige Reform des Adoptionsrechts, was dem Wohl der Kinder und der Familien dient; dazu wurde schon viel Richtiges gesagt. Und den Teil des Gesetzes finden wir Grüne begrüßenswert. Aber: Dieses Gesetz betrifft – völlig verfehlt – auch lesbische und bisexuelle Frauenpaare, bei denen ein Kind in die eigene Familie geboren wird. Wenn beide Mütter rechtlich Eltern werden wollen, dann bleibt zurzeit nur die Stiefkindadoption. Damit trifft dieses Gesetz die Regenbogenfamilien hart. Das dient mitnichten dem Kindeswohl.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP

Was bedeutet das konkret? Eine Zwei-Mütter-Familie bekommt ein gemeinsames Kind, und das in diese Beziehung hineingeborene Wunschkind kann von der Co-Mutter nur adoptiert werden, nachdem das Paar eine Zwangsberatung zur Adoption hat über sich ergehen lassen. Ich sage Ihnen: Schlimmer geht’s kaum. Für Frauenpaare mit ihren Kindern ist das eine drastische Verschlechterung und verschärft die bestehende Diskriminierung von Regenbogenfamilien weiter. Und das geht nicht!

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN

Sie von der Union haben sich gestern alle bei dieser Debatte im Ausschuss weggeduckt. Ich sage Ihnen: Es ist wirklich schwer erträglich, mit welch ignoranter Haltung Sie Zwei-Mütter-Familien mit einem Wunschkind wie Familien zweiter Klasse behandeln.

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