Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, niemand in diesem Hause würde abstreiten, dass sauberes Wasser Lebensgrundlage für uns alle ist.
Aber darüber, meine Damen und Herren, wer in welchem Umfang Verantwortung dafür trägt, dass wir Auffälligkeiten an den Messstellen haben, sind wir uns dann doch schon überhaupt nicht mehr einig. Meine Damen und Herren, die Einfachheit und die Pauschalität, mit der Sie wiederum unsere Landwirtschaft an den Pranger stellen, lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Selbstverständlich hat die Landwirtschaft eine große Verantwortung. Aber Sie machen es sich zu einfach, wenn Sie pauschal eine ganze Berufsgruppe diskreditieren, meine Damen und Herren.
Man kann ja sehr transparent und sehr offen nachlesen, zum Beispiel in den Lageberichten über die Beseitigung kommunaler Abwässer, die die Bundesländer herausgeben, dass natürlich, auch wenn Abwässer gesäubert, gereinigt wurden, Kläranlagen durchlaufen haben, immer noch erhebliche Nährstofffrachten in unsere Oberflächengewässer gelangen. Deswegen sage ich Ihnen eines: Sie machen es sich zu einfach, Frau Ministerin, wenn Sie diese Fakten einfach ausblenden und meinen, den Weg des geringsten Widerstandes gehen zu können,
und die Verantwortung explizit denjenigen zuschieben, von denen Sie meinen, dass sie am wenigsten Widerstand leisten. Das ist unerträglich, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Werte Kolleginnen und Kollegen, am 27. März hat der Bundesrat eine Düngeverordnung beschlossen, die ja schon ein spezifisches Düngeverbot zum Beispiel in Hanglagen vorsieht. Und Sie fordern in Ihrem Entwurf zusätzlich ein pauschales, komplettes Bewirtschaftungsgebot eines Gewässerrandstreifens von 5 Metern.
Ich sage Ihnen mal, wozu das führt: Bei mir in Niedersachsen, in Ostfriesland, sind die Flächen manchmal so schmal und eingerahmt von Gewässern, dass, wenn ich an jeder Seite 5 Meter Gewässerrandstreifen abschneide, dort nicht gewirtschaftet werden kann, dass da vielleicht nur noch die Hälfte der Fläche überbleibt, Frau Ministerin.
Sie verursachen Eingriffe in das Eigentum, und Sie nehmen den Menschen ihre Existenzgrundlage weg, und das ist nicht akzeptabel.
Damit schießen Sie auch weit über das Ziel hinaus; denn kein Europäischer Gerichtshof, keine EU-Kommission würde das verlangen, verlangt das vom Gesetzgeber in Deutschland. Sie möchten gerne mehr als 100 Prozent erreichen. Sie möchten gerne 150, vielleicht sogar 200 Prozent erreichen. Das ist unerträglich, wie Sie damit einer Branche das Leben schwer machen.
Ich sage es Ihnen ganz ausdrücklich: Wer eine vorübergehende politische Lösung erreichen möchte, der schiebt den schwarzen Peter einer Berufsgruppe zu, von der er meint, dass sie sich vielleicht am wenigsten wehrt.
Und damit haben Sie sich schon getäuscht.
Meine Damen und Herren, wer hingegen wirklich ein Interesse daran hat, dass Oberflächenwasser in Deutschland sauber ist, der kümmert sich um die wahren Ursachen von Messauffälligkeiten. Wenn Sie die Verantwortung für dieses Thema komplett und alleine bei den Landwirten abladen wollen, wie Sie es in der Vergangenheit bereits getan haben, dann – das sage ich Ihnen – haben Sie die Rechnung jedenfalls ohne meine Fraktion und ohne mich gemacht.
Vielen Dank.