Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Kollege Jan Nolte hat in der ersten Lesung schon gesagt: Die AfD begrüßt die Einführung jüdischer Militärseelsorger in der Bundeswehr. – An erster Stelle steht daher unser Dank an die jüdischen Soldaten, die in unserer Armee dienen und die bereit sind, Demokratie und Deutschland mit der Waffe in der Hand unter Einsatz ihres Lebens zu verteidigen. Das ist auch 75 Jahre nach dem Ende des NS-Regimes und der Ermordung der europäischen Juden keine Selbstverständlichkeit.
Wir stehen vor dem Jubiläumsjahr „1 700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“. Zu dieser Geschichte gehört das Gedenken an die deutschen Soldaten jüdischen Glaubens. 100 000 von ihnen dienten im Ersten Weltkrieg; jeder Sechste von ihnen ist für das Vaterland gefallen. Franz Josef Strauß hat als Verteidigungsminister für die Neuauflage des Buches „Kriegsbriefe gefallener deutschen Juden“ gesorgt. Die Dr.-Leo-Löwenstein-Kaserne trägt den Namen des Gründers des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten.
Die Einführung jüdischer Militärseelsorger in der Bundeswehr ist der nächste logische Schritt, um an dieser gemeinsamen Geschichte wieder anzuknüpfen. Die Grundlage für diese Seelsorge bietet der Staatsvertrag – Herr Gröhe hat es gerade gesagt – zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden.
Das ist genau so auch genau richtig: Die Seelsorge der Bundeswehr muss in einem Vertrag mit einer Körperschaft öffentlichen Rechts geregelt werden, deren rechtlicher Status – deren Mitglieder, deren Mitgliedschaft, Organisation, Finanzen – transparent, überprüfbar und zu hundert Prozent mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Deswegen funktioniert das für die muslimischen Glaubensgemeinschaften nicht. Die muslimischen Dachverbände können keine Vertragspartner der Bundesrepublik sein; sie sind keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes und eben auch keine Körperschaften öffentlichen Rechts. Einzelne Moscheen können auch kein Vertragspartner der Bundeswehr sein – die Bundeswehr kann vor Ort nicht jeden einzelnen Imam oder eine einzelne Moschee überprüfen. Und die Dachverbände der Muslime grenzen sich nicht ausreichend von der Scharia ab. Die Lehre der Scharia darf nicht Einzug halten in die Bundeswehr; das ist eine Frage der nationalen Sicherheit.
Zum Schluss. Die Militärseelsorger der Bundeswehr waren stets starke und kantige Persönlichkeiten. Es war der streitbare katholische Militärbischof Johannes Dyba, der sich schützend vor die Soldaten gestellt hat gegen Anwürfe – hauptsächlich von links – „Soldaten sind Mörder“. Er hat klargestellt: Wer das sagt, ist kein Friedensstifter. – Er stellte sich mehr vor die deutschen Soldaten als die meisten der linken Abgeordneten.
Es war jüngst der evangelische Militärbischof Sigurd Rink, der sich eindeutig und klar für den scheidenden Wehrbeauftragten Hans-Peter Bartels ausgesprochen und dieses so unfasslich unwürdige Berliner Postengeschacher zu Recht scharf kritisiert hat,
aufgrund dessen Herr Bartels, ein über Parteigrenzen hinaus anerkannter Experte, seinen Platz räumen musste, um in Berlin Raum zu schaffen; ihm folgte dann Frau Högl. Nun gut.
Die Militärseelsorge in der Bundeswehr durch Militärbischöfe und demnächst durch Militärrabbiner vermittelt eine klare Botschaft: Der Dienst an der Waffe, der Schutz der Demokratie und die Verteidigung des Vaterlandes sind fest im Geist von Judentum und Christentum verankert. Soldaten beschützen unser Land, und viele schöpfen die Kraft dazu aus ihrem Glauben.
Vielen Dank.